Mord Mord: Gewaltverbrecher Schmökel muss für immer in Haft

Neuruppin/dpa. - Der Gewaltverbrecher Frank Schmökel muss wegenMordes und anderer Straftaten für immer hinter Gitter. DasLandgericht Neuruppin verurteilte den 40-Jährigen am Mittwoch zulebenslanger Haft mit Sicherungsverwahrung. Damit folgte dasSchwurgericht dem Antrag von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Derpsychisch kranke Straftäter sei für seine Taten auf der Flucht vorzwei Jahren in vollem Umfang schuldfähig. Er hatte seine Mutter undzwei Pfleger verletzt und später einen Rentner mit einem Spatenerschlagen.
Die Verteidigung hatte auf 13 Jahre Haft und die Fortsetzung derTherapie im Maßregelvollzug plädiert. Schmökel ist seit fast zehnJahren in psychiatrischen Kliniken für Straftäter untergebracht, weiler mehrfach kleine Mädchen missbraucht hat.
Nun muss Schmökel auf jeden Fall länger als die bei einerlebenslangen Strafe meist üblichen 15 Jahre hinter Gittern bleiben.Dann prüft das Gericht alle zwei Jahre, ob die Sicherungsverwahrungnoch nötig ist. Aufgehoben wird sie erst, wenn der Verurteilte nichtmehr als Gefahr für die Allgemeinheit gilt - möglicherweise aber nie.
Das Urteil in dem 13 Verhandlungstage dauernden Mordprozess nahmder mit einem schwarzen Anzug bekleidete Schmökel ohne äußereBewegung zur Kenntnis. Ruhig und aufmerksam folgte er derUrteilsbegründung der Vorsitzenden Richterin Jutta Hecht.
Noch kurz vor dem Richterspruch hatte er in einem Fernsehinterviewim Gerichtssaal gesagt, er rechne mit einem fairen Urteil. «Ichhoffe, dass mir die Chance auf Therapie gegeben wird», sagte der aneiner Persönlichkeits- und an einer Sexualstörung leidende 40-Jährige, der in Brandenburg als Symbol für das Scheitern desMaßregelvollzugs gilt.
Richterin Hecht zitierte aus einem Brief, den Schmökel auf derFlucht an einen Freund geschrieben hatte: «Um in den Besitz einesAutos zu kommen, würde ich auch töten». Dies habe er bei dem Mord andem Rentner umgesetzt, meinte Hecht. Seine Mutter und die beidenPfleger seien nur «durch Glück mit dem Leben davongekommen». DieFlucht des Gewaltverbrechers nach einem Besuch bei seiner Mutter vom25. Oktober bis zum 7. November 2000 habe Deutschland in Angst undSchrecken versetzt, aber auch Empörung in der Öffentlichkeithervorgerufen, weil es bereits Schmökels sechste Flucht war.
Schmökel selbst sagte nach den Plädoyers, wenn er für immer hinterGitter müsste, käme das für ihn der Todesstrafe gleich. Der psychischkranke Verbrecher verbüßte bislang im Maßregelvollzug eine Strafewegen versuchten Sexualmordes an einem kleinen Mädchen. Er war 1995zu 14 Jahren Haft verurteilt worden, kam aber in eine Klinik, weil erbei der Tat vermindert schuldfähig war.
Ein vom Gericht bestellter psychiatrischer Gutachter hatte in demaktuellen Prozess Schmökel eine sadistisch-pädophile Sexual- undasoziale Persönlichkeitsstörung bescheinigt. Seine Taten stellteSchmökel als Kurzschlussreaktionen dar: «Ich hatte nicht vor,jemandem weh zu tun», sagte er. In dem Prozess wurden 24 Zeugen unddrei Gutachter gehört.
Das für den Maßregelvollzug zuständige Gesundheitsministerium inPotsdam begrüßte das Urteil in einer ersten Reaktion.