Opfer lebt in Sachsen-Anhalt Kölner Ringe: Mann wollte ein Kölsch trinken - die Kellner drehen durch

Köln - In einer scheinbar ganz normalen Kneipe wollte ein Kochazubi in Köln gegen ein Uhr in der Nacht ein paar Kölsch trinke. Was ihm dort laut Anklage der Kölner Staatsanwaltschaft passiert ist, könnte so aber auch im Drehbuch für einen Krimi gestanden haben.
Gast in Kölner Kneipe ausgenommen: Überfielen Kellner einen Kunden?
Denn plötzlich sollen zwei Mitarbeiter der „Bar Hollywood“ den Kunden bedrängt und gezwungen haben, „seine Rechnung zweimal zu begleichen.“ Die soll etwa 12 Euro betragen haben. Dann sollen die Männer auch noch ein Messer gezückt haben.
Damit sei der junge Mann bedroht worden, danach hätten die Kellner ihn gezwungen, Kokain zu konsumieren. Schließlich hätten sie ihm noch die PIN-Nummer seiner EC-Karte abgepresst, um damit 640 Euro am Geldautomaten abzuheben. Er sei mehrere Stunden festgehalten worden.
Schließlich soll der Geschädigte einen unbeobachteten Moment zur Flucht genutzt haben. Er lief auf der Straße einer Fußgängerin in die Arme, die dann die Polizei gerufen hat. Der unter Drogen stehende Mann kam ins Krankenhaus, war mehrere Wochen krank geschrieben.
„Die Tat hat meinen Mandanten sehr mitgenommen”, sagt Rechtsanwalt Wolfgang Kutschen, der den Geschädigten als Nebenkläger vertritt. Der Azubi habe sich nach dem Vorfall im November 2017 nicht mehr allein aus seiner Wohnung getraut. Mittlerweile lebt er in Sachsen-Anhalt.
Prozess in Köln: Opfer reiste vergebens aus Sachsen-Anhalt an
Eigentlich sollte das Opfer am Dienstag vor dem Landgericht aussagen. Er hatte sich um vier Uhr morgens in den Zug gesetzt, um pünktlich da zu sein. Angekommen in Köln könnte er aber gleich wieder umkehren – da ein Angeklagter nicht erschien, wurde der Prozess auf Freitag vertagt.
Der Vorsitzende Richter erließ Haftbefehl gegen den schwänzenden Angeklagten. Die Polizei hatte noch am Dienstag dessen Wohnanschrift aufgesucht, dort einen überquellenden Briefkasten gesehen. Daher erscheint es fraglich, ob überhaupt weiter verhandelt werden kann.
War die Tat in Köln eine Verwechslung?
Dem Vernehmen nach könnte es sich um eine böse Verwechslung handeln. In den Gerichtsakten taucht auf, dass der Kunde für einen V-Mann gehalten worden sein soll. Tatsächlich stand die besagte Bar im Visier der Ermittler. Ein paar Monate vor dem Vorfall fand hier eine Drogenrazzia statt. (mz)