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Internet-Kriminalität Internet-Kriminalität: Drei Jahre und zehn Monate für Online-«Insolvenzverwalter»

08.06.2005, 14:24
Betrug bei Online-Versteigerungen: Der Angeklagte hatte eingeräumt, unter anderem Handys, Computer und Elektrogeräte im Internet versteigert, dann aber nicht ausgeliefert zu haben. (Archivfoto: dpa)
Betrug bei Online-Versteigerungen: Der Angeklagte hatte eingeräumt, unter anderem Handys, Computer und Elektrogeräte im Internet versteigert, dann aber nicht ausgeliefert zu haben. (Archivfoto: dpa) dpa

Mühlhausen/dpa. - Mit seinem Geständnis von 25 Fällen des Kontoeröffnungsbetrugs und70 Fällen des Betrugs habe der Angeklagte einen ansonsten«langwierigen und teuren Prozess» abgekürzt. Um eineVerfahrensbeschleunigung zu erreichen, hatten sich zuvorGericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung für den Fall einesGeständnisses auf eine Strafe zwischen dreieinhalb und vier Jahrenverständigt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Die Vielzahl der Fälle lasse auf eine gewisse kriminelle Energieschließen, sagte Funke. Der Angeklagte hatte Ende Dezember 2003gemeinsam mit einem 41-Jährigen drei verschiedene Konten eröffnet und anschließend per Lastschriftverfahren in 25 Fällen bei Baumärkten und Computerketten unter anderem in Eisenach, Erfurt, Jena, Gera, und Leipzig eingekauft.

Im Februar 2004 gab sich der gelernte Werbekaufmann alsInsolvenzverwalter Dr. Bernd Stegmeyer aus und bot im Internet Waren an. Innerhalb weniger Tage betrog er so deutschlandweit 70 Kunden, die Ware ersteigerten und in Vorkasse gingen. Auf die Ware warteten sie vergeblich. Die Staatsanwaltschaft errechnete einen Schaden in Höhe von mindestens 20 000 Euro. Da der 41 Jahre alte Mitangeklagte entgegen einer entsprechenden Ankündigung schwieg, wurde das Verfahren gegen ihn abgetrennt.