1. MZ.de
  2. >
  3. Panorama
  4. >
  5. Kriminalität: Initiative: Missbrauchsopfer verklagt Bistum Hildesheim

Kriminalität Initiative: Missbrauchsopfer verklagt Bistum Hildesheim

400.000 Euro Schmerzensgeld - um diese Summe geht es bei der Klage eines Missbrauchsopfers gegen das katholische Bistum Hildesheim.

Von dpa 23.05.2024, 17:43
Der Dom Mariä Himmelfahrt zu Hildesheim ist bei Sonnenschein vor einem wolkenlosem Himmel zu sehen.
Der Dom Mariä Himmelfahrt zu Hildesheim ist bei Sonnenschein vor einem wolkenlosem Himmel zu sehen. Moritz Frankenberg/dpa

Hildesheim - In Niedersachsen hat ein erstes Missbrauchsopfer der katholischen Kirche ein gerichtliches Schmerzensgeldverfahren auf den Weg gebracht. Die Klage gegen das Bistum Hildesheim sei Ende vergangener Woche beim Landgericht Hildesheim eingereicht worden, teilte die Betroffeneninitiative Hildesheim am Donnerstag mit. Der Kläger will ein Schmerzensgeld von mindestens 400.000 Euro erstreiten. Zudem solle das Bistum alle künftigen materiellen Schäden wie Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall oder Rentenverringerungen ersetzen, hieß es in der Mitteilung.

Laut einer früheren Stellungnahme der Betroffeneninitiative Hildesheim sieht das Opfer die Leistungen der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) der katholischen Bistümer nicht annähernd als Wiedergutmachung. Die Zahlungen wirkten auf die Betroffenen eher bagatellisierend. Der Betroffene wolle als schwerer Fall gewertet werden und eine Summe von mehr als 50.000 Euro erhalten. Das Opfer sei zum Tatzeitpunkt jünger als 14 Jahre alt gewesen. Daher sei der Klageweg gewählt worden.

Ein Sprecher des Bistums sagte, dass die Klageschrift noch nicht bei der Kirchenverwaltung eingegangen sei. „Wenn sie bei Gericht eingegangen ist, gehe ich davon aus, dass wir sie in den kommenden Tagen erhalten.“ Dem Missbrauchsopfer sei von der UKA Geld als Anerkennung des Leids zugesprochen worden. „Es ist sein gutes Recht, jetzt den Klageweg zu beschreiten“, sagte der Sprecher. Vorausgegangene Versuche, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen, seien von Bischof Heiner Wilmer abgelehnt worden. In einem Interview hatte Wilmer eine solche außergerichtliche Einigung im vergangenen Jahr als „Mauschelei“ abgelehnt.

Auch aus dem Bistum Trier wurde am Donnerstag die Klage eines Missbrauchsopfers bekannt. Dort gehe es dem Kläger ebenfalls um eine angemessene Entschädigung, hieß es seitens des Vereins der Missbrauchsopfer und Betroffenen im Bistum Trier. Der Verein kündigte bereits weitere Klagen von Missbrauchsopfern an.

Die Kläger orientieren sich an einem wegweisenden Urteil des Kölner Landgerichts vom Juni 2023, das einem Opfer 300.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen hatte. Es handelte sich um einen Mann, der in den 1970er-Jahren als Messdiener viele Jahre lang von einem Priester sexuell missbraucht worden war. Das Kölner Urteil war die erste Gerichtsentscheidung dieser Art gewesen.