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Angler wehren sich Bundesweit einziges Nachtangelverbot auf dem Prüfstand

Aktualisiert: 12.07.2021, 18:07
 In der Nacht ist das Angeln in Baden-Württemberg verboten.
In der Nacht ist das Angeln in Baden-Württemberg verboten. Bernd Weißbrod/dpa

Stuttgart/dpa - Aus Sicht der Angler ist das baden-württembergische Nachtangelverbot ungerecht. Von allen Nutzern von Gewässern werden nachts ausgerechnet die ruhigen Naturgenießer verbannt. Sie wehren sich nun vor Gericht.

Angler und ihre Verbände versuchen seit Jahren, das bundesweit einzige Nachtangelverbot in Baden-Württemberg zu kippen. Jetzt ziehen seine Gegner vor Gericht. In der Verhandlung am Verwaltungsgericht Stuttgart (11.00 Uhr) klagen sechs Privatpersonen gegen das Land, das die aus ihrer Sicht unsinnige Regelung aufheben soll. Rund 150 000 Menschen im Südwesten haben einen Fischereischein und sind meist Mitglied in einem der 800 Angelvereine.

Nach der Landesfischereiverordnung dürfen sie derzeit bis eine Stunde nach Sonnenuntergang und ab einer Stunde vor Sonnenaufgang fischen. Nur das Fischen auf Wels, Flusskrebs und Aal ist bis Mitternacht beziehungsweise bis 1 Uhr nachts während der Sommermonate möglich. Welse und Aale sind nachtaktive Tiere.

Das Verbot trägt laut dem Ministerium für Ländlichen Raum dem Bedürfnis der Fische und anderer Tiere wie am Ufer lebenden Vögeln nach ungestörter Nachtruhe Rechnung.

Bei der Verhandlung am Dienstag ist noch kein Urteil zu erwarten.