Bundesrat Bundesrat in Berlin: Gaffer sollen künftig auch für Fotos toter Unfallopfer bestraft werden

Berlin - Nach dem Willen des Bundesrats sollen Schaulustige bei Unfällen künftig auch dann bestraft werden, wenn sie bei Unfällen Fotos von Todesopfern machen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf beschloss die Länderkammer am Freitag.
Mit zunehmendem technischem Fortschritt komme es immer häufiger dazu, dass Schaulustige bei Unfällen Bildaufnahmen machten und sie über soziale Netzwerke verbreiteten.
Bestehenden Gesetze schützen nur lebende Menschen
Die bestehenden Gesetze schützten aber nur lebende Menschen. Deshalb solle das Strafgesetz zur Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen entsprechend ergänzt werden.
Die Strafe soll bei bis zu zwei Jahren liegen.Der Bundesrat hatte den Gesetzentwurf bereits vor der Bundestagswahl beschlossen. Wegen des Endes der Legislaturperiode wurde er aber nicht weiter beraten. (afp)