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Cannabis Acht Cannabis-Clubs in Thüringen warten noch auf ihre Lizenz

Seit rund einem Jahr sind Anbauvereinigungen für Cannabis in Deutschland erlaubt. Wie viele solcher Vereine gibt es inzwischen in Thüringen?

Von dpa 20.06.2025, 04:00
Der Erfurter Club ist einer von insgesamt fünf Vereinen, die in Thüringen bislang eine Anbaulizenz erhalten haben. (Archivbild)
Der Erfurter Club ist einer von insgesamt fünf Vereinen, die in Thüringen bislang eine Anbaulizenz erhalten haben. (Archivbild) Bodo Schackow/dpa

Erfurt - In Thüringen warten derzeit noch acht Cannabis-Clubs auf ihre Zulassung. Fünf Anbauvereinigungen in Erfurt, Hildburghausen, Jena, Weimar und Arnstadt erhielten die Erlaubnis zum gemeinschaftlichen Eigenanbau von Cannabis im Freistaat bereits, wie das Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum mitteilte. Eine Rücknahme von Anträgen habe es bislang in Freistaat nicht gegeben.

Die Regelungen zum nichtgewerblichen Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen traten am 1. Juli vergangenen Jahres in Kraft. Dieser steht unter dem Vorbehalt der behördlichen Erlaubnis und unterliegt der staatlichen Überwachung. In Thüringen kontrolliert das Landesamt den Anbau, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Bei Verstößen gegen die Erlaubnisvorschriften können Sanktionen bis hin zum Entzug der Genehmigung verhängt werden.

Strenge Regeln und THC-Limits für den legalen Anbau

Zu den Vorgaben für die Anbauvereine gehört unter anderem, dass sie nachweisen müssen, dass sie Cannabis mit einem begrenzten THC-Gehalt kontrolliert nur an volljährige Vereinsmitglieder abgeben. THC ist der berauschend wirkende Teil einer Hanfpflanze.

Laut dem Landesamt konnten vollständig eingereichte Anträge von Anbauvereinigungen auch innerhalb der gesetzlichen Frist entschieden werden. Das zeitaufwendige Prüfverfahren resultiere aus dem zugrundeliegenden Bundesgesetz, das Belange des Jugend- und Gesundheitsschutzes umfassend berücksichtige, umfangreiche Dokumentationen und Kontrollen vorgebe sowie aus der Beteiligung weiterer Behörden, hieß es.