Wolfener Schwefelsäure Wolfener Schwefelsäure: Giftmüll lagert in altem Zementsilo
Greppin/MZ. - Jahrelang haben Landesbehörden den skandalösen Zuständen auf dem Gelände des Unternehmens Wolfener Schwefelsäure und Zement weitgehend tatenlos zugesehen. Lediglich in Schriftwechseln sind die Eigentümer der pleite gegangenen Firma in Greppin, Kreis Bitterfeld, zur Abfallentsorgung aufgefordert worden. Dabei handelt es sich um 5000 Tonnen teils giftiger Abfälle, die seit den 80er Jahren im Firmengelände eingelagert wurden.
Diese Abfälle wurden vom Regierungspräsidium (RP) Dessau in einem Schreiben aus dem Jahr 2001 als unsachgemäß gelagert und gefährlich für "Boden, Wasser und Luft sowie die Allgemeinheit" bewertet. Der damaligen Ankündigung gegenüber den Firmeneigentümern, die sachgemäße Entsorgung selbst vorzunehmen, folgten keine Taten. Immissionsschutzexperte Wolfram Bröse vom RP verwies gestern bei einer Ortsbesichtigung auf fehlendes Geld.
Nach Angaben des Bitterfelder Landratsamtes lagern in einem Zementsilo unter anderem 1000 Tonen giftiges Vanadiumpentoxid. Diese Chemikalie wird als Katalysator für die Schwefelsäureproduktion verwendet. Eine sachgemäße Entsorgung und Lagerung des Stoffes ist laut den Experten nur unter Tage möglich. Außerdem befinden sich dort noch Schwefelsäure, Braunkohlenstaub und Lösungsmittelgemisch. Die Lagerung in dem Zementsilo sei sicher, sagte Bröse gestern, der auch Verfasser des oben zitierten Schreibens ist.
Inzwischen gibt es eine neue Anordnung von Bröse an die ehemaligen Betreiber, den Brüdern Hanno und Götz Reimann aus Essen, die Abfälle bis zum 30. Juni 2003 zu beseitigen. Ansonsten werde das RP - wie schon 2001 angekündigt - die Entsorgung selbst vornehmen und in Rechnung stellen. Geschätzte Kosten: 1,26 Millionen Euro.
Während es bei den Abfällen wenigstens eine Übersicht gibt, mangelt es an Kenntnissen über die Chemikalienbestände in den vor sich hin rottenden Tanks und Rohrleitungen der ehemaligen Produktionsanlage in Greppin. Schulterzucken als Antwort gibt es auch auf die Frage, was sich in den Behältern des ehemaligen Betriebslabors befindet. Die Beseitigung dieser Chemikalien in dem problemlos zugänglichen Gelände ist allerdings auch nicht Gegenstand der bisherigen Auflagen.