Urteil Prämiensparen bei Sparkassen: Nachzahlungen für Kunden in Mansfeld-Südharz und Stendal
Ein Urteil des Oberlandesgereichts Naumburg zu Nachzahlungen kann jetzt in Kraft treten. Auch Kunden anderer Sparkassen sollten Ansprüche anmelden.
Halle/MZ. - Kunden der Sparkassen Mansfeld-Südharz und Stendal mit Prämiensparverträgen können mit Nachzahlungen rechnen. Das Oberlandesgericht Naumburg (OLG) urteilte bereits im November 2023, dass die Zinsberechnungen der Sparkassen falsch waren. Es hat außerdem Vorgaben gemacht, wie die Zinsen neu zu berechnen sind.
Die Verbraucherzentrale Bundesverband wollte noch höhere Zahlungen erreichen und legte gegen das Urteil Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) ein. Diese Klagen werden nun jedoch zurückgezogen. In einem ähnlichen Verfahren gegen die Saalesparkasse hatte der BGH bereits im Juli die Rechtssprechung des OLG bestätigt.
Damit ist der Weg frei, dass die Kunden mit Prämiensparverträgen ihre Nachzahlungen geltend machen können. Laut Verbraucherzentrale sind jeweils mehrere hundert Sparkassenkunden betroffen. Die Rückzahlungen können den Angaben zufolge bei bis zu 4.000 Euro liegen.
Bei Prämiensparverträgen erhalten Sparer zusätzlich zum variablen Zins eine meist nach Vertragslaufzeit gestaffelte Prämie. Je länger regelmäßige Sparbeiträge eingehen, umso höher fällt die Prämie aus. Solche Sparverträge wurden in den 1990er und Anfang der 2000er Jahre vertrieben – vor allem von Sparkassen, aber auch von Volks- und Raiffeisenbanken. Unter anderem die Höhe des Zinssatzes führte zu Streit, als Verträge gekündigt wurden.
Nach dem Urteil des BGH hat die Saalesparkasse nun Kunden angeschrieben und ihnen die Höhe der Nachzahlung mitgeteilt. Kunden, bei denen die Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen ist, können Forderungen anmelden. Das empfehlen Verbraucherschützer auch Prämiensparern bei anderen Instituten.