Kommentar Aussetzung von Rückzahlung: Corona-Hilfe ist keine Wohltat
Die staatliche Corona-Unterstützung sollte Einnahmeverluste ausgleichen. Das ist die Messlatte.

Halle/MZ. - Als die Bundesregierung und die Länder beim Ausbruch der Corona-Pandemie 2020 zahlreiche Wirtschaftsbereiche dicht machten, kam dies einem Berufsverbot gleich. Viele Händler, Dienstleister und Gastronomen gerieten in Existenznot. Die „Corona-Soforthilfe“ sollte man daher auch nicht als staatliche Wohltat sehen, sondern als Ausgleich für entgangene Einnahmen. So konnte eine riesige Insolvenzwelle verhindert werden.
Die Auszahlung der Mittel war an Bedingungen geknüpft. So durften die Gelder nur für laufende Kosten wie Mieten oder Energiekosten verwendet werden, nicht aber als Unternehmerlohn. Die Bedingungen für eine Rückzahlung waren eher schwammig formuliert. So sollten die Hilfen einen Liquiditätsengpass verhindern. Viele Betriebe hatten während der Schließung herbe Verluste, die aber durch spätere Einnahmen in den Folgemonaten teilweise kompensiert wurden. Daher sollen sie nun Geld erstatten.
Vor allem in der Handwerkerschaft ist der Unmut groß. So sehen sich beispielsweise einige Friseure mit der Rückzahlung mehrerer tausend Euro überfordert. Nach Sachsen hat nun auch Sachsen-Anhalt die Rückforderung ausgesetzt. Das ist durchaus vernünftig, um ohne Druck in einer sachlichen Atmosphäre mit den Kammern zu sprechen. Welche Zeiträume 2020 werden zur Beurteilung der Lage bei den Unternehmen herangezogen? Wie können Rückzahlungen gestundet werden, damit Betriebe nicht pleitegehen und Mitarbeiter Jobs verlieren?
Fakt ist aber auch: Die staatlich gewährten Mittel sind das Geld der Steuerzahler. Viele Betriebe haben aus eigener Initiative Mittel bereits erstattet oder nach einer Aufforderung Hilfen zurückgezahlt. Diese dürfen künftig nicht schlechter gestellt werden.
Die Soforthilfe ist kein Geschenk. Nur Unternehmen, die Einnahmeverluste nachweisen können, haben Anspruch. Das ist die Messlatte.
[email protected] - Kontakt zum Autor