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Tierschutz  Verwaltungsgericht Magdeburg: Prozess um Tierhaltungsverbot für Adrianus Straathof geht weiter

Von Ralf Böhme 28.06.2016, 20:38
Wie sich Adrianus Straathof selbst gern sieht - als Schweinezüchter.
Wie sich Adrianus Straathof selbst gern sieht - als Schweinezüchter. dpa

Magdeburg - Adrianus Straathof, ehemals Europas Schweinebaron Nummer eins, streitet bis zuletzt. Denn für ihn steht sehr viel auf dem Spiel. Darf er jemals wieder Schweine züchten? Streitwert des Verfahrens: 20 Millionen Euro. Seit Dienstag prüft das Magdeburger Verwaltungsgericht das gegen den Niederländer verhängte Tierhaltungsverbot. Sollte Straathof gewinnen, muss das Land Sachsen-Anhalt mit großen Schadenersatzforderungen rechnen.

Juristischer Marathon

Der Gerichtstermin in Magdeburg ist der vorläufiger Endpunkt in einem langen juristischen Marathon. Der Kreis Jerichower Land hatte im Dezember 2014 ein bundesweit gültiges Tierhaltungsverbot gegen Straathof erlassen, weil das Veterinäramt wiederholt Verstöße gegen das Tierschutzrecht festgestellt hatte. Dabei ging es um zu kleine Ställe, um grundloses Töten von Ferkeln und um unzulässige Amputationen.

Nach einer ersten mündlichen Verhandlung war der Prozess im Februar 2015 auf Eis gelegt worden. Zunächst sollte eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes zur Mindestgröße von Ställen für Zuchtsauen abgewartet werden. Im November 2015 legten die obersten Verwaltungsrichtern des Landes dann fest, dass die Tiere Anspruch auf mehr Platz haben. Der Fall ist nun noch beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig anhängig.

Straathofs Anwälte halten das gegen ihren Mandanten verhängte „Berufsverbot“ für völlig unverhältnismäßig. Zwar wurde zum Auftakt der Verhandlung in Magdeburg kurz die Möglichkeit eines Vergleichs erörtert. Doch das schien eher eine Pflichtübung zu sein - ohne ein Ergebnis. Danach ging es fast nur noch um Verfahrensfragen. So wurde darüber debattiert, ob Straathof im juristischen Sinne überhaupt Halter von mehreren Hunderttausend Schweinen war oder ob er diese Funktion als Geschäftsführer und Gesellschafter an seine Mitarbeiter delegiert hatte.

Rückzug aus den Betrieben

Straathof hatte sich angesichts des Tierhaltungsverbots in den vergangenen Monaten immer stärker aus den Betrieben zurückgezogen. Zunächst gab er die Geschäftsführung der Holding-Gesellschaft ab. Später übergab er zudem seine Gesellschafteranteile an einen Treuhänder. Eine seiner Anwältinnen machte vor Gericht klar, dass der Unternehmer heute über diese Anteile nicht mehr verfügen könne. Zu der Holding gehören Höfe in mehreren Bundesländern.

Vorwurf der Zermürbungstaktik

Die Grünen-Landtagsabgeordnete Dorothea Frederking, die die Verhandlung vor dem Magdeburger Verwaltungsgericht beobachtet, warf gegenüber der MZ den Anwälten eine „Zermürbungstaktik“ vor. Es sei schon dreist, überhaupt infrage zustellen, dass Straathof Tierhalter gewesen sei. „Hier wird eindeutig auf Zeit gespielt.“ Durch die Verfahrensfragen sei es am ersten Prozesstag überhaupt nicht um die aus ihrer Sicht gravierenden Tierschutzverstöße gegangen.

Die Verhandlung soll am Mittwoch fortgesetzt werden. Wann eine Entscheidung fällt, ist ungewiss. Beobachter gehen davon aus, dass die weiter gegensätzlichen Auffassungen der Kammer und der Anwälte zum Ablauf aufeinander prallen. So verlangt die Vertretung Straathofs detaillierte Auskünfte dazu, welche Punkte das Magdeburger Gericht als besonders relevant ansieht. Andernfalls müsste man viele Beweisanträge stellen. (mz)