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Verbraucherzentrale warnt vor Abzocke Verbraucherzentrale warnt vor Abzocke: Routenplaner missachtet Buttonlösung

Von Alexander Schultz 02.09.2015, 11:32

Halle (Saale) - Da war der Schreck riesengroß. Ein Verbraucher hatte über die Internetseite routenplaner-24.info eine Route von Halle nach Berlin eingegeben. Um ein Ergebnis zu erhalten, musste er sich dafür mit seiner E-Mailadresse registrieren und wurde anschließend zu einer 24-monatigen Mitgliedschaft begrüßt. Wie die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt am Mittwoch mitteilte, sollte er dafür den Betrag der per E-Mail eingegangenen Rechnung über 576 Euro im Voraus auf ein bulgarisches Konto überweisen. Wenn er nicht zahle, müsse er mit straf- und zivilrechtlichen Folgen rechnen.

Laut Verbraucherzentrale ist diese Forderung unberechtigt und betroffene Verbraucher müssen nicht zahlen. "Allein durch eine Bestätigung des Registrierungs-Buttons kommt kein kostenpflichtiger Vertrag zustande. Der Kostenhinweis ist bloß im Fließtext am Seitenrand versteckt", heißt es in einer Pressemitteilung. Hierbei handele es sich um so genannte Abo-Fallen, die es nach dem Willen des Gesetzgebers seit dem 1.August 2012 eigentlich nicht mehr geben dürfte.

Im aktuellen Beispiel wurde die gesetzlich vorgeschriebene Button-Lösung nicht umgesetzt. "Der Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages im Internet setzt voraus, dass der Bestellvorgang so gestaltet ist, dass der Verbraucher mit seiner Auftragsvergabe ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Dazu dient der Bestellbutton. Dieser muss mit den Worten "kaufen", "zahlungspflichtig bestellen" oder einer gleichartigen, eindeutigen Formulierung gekennzeichnet sein und die Verbraucher müssen klar auf entstehende Kosten hingewiesen werden", heißt es weiter.

Der Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages im Internet setzt voraus, dass der Bestellvorgang so gestaltet ist, dass der Verbraucher mit seiner Auftragsvergabe ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Dazu dient der Bestellbutton. Dieser muss mit den Worten "kaufen", "zahlungspflichtig bestellen" oder einer gleichartigen, eindeutigen Formulierung gekennzeichnet sein. Die Verbraucher müssen klar auf entstehende Kosten hingewiesen werden.

Falls Online-Anbieter diese gesetzlichen Vorgaben nicht einhalten, kommt kein Vertrag zustande. Betroffene Verbraucher müssen nicht zahlen!

Bereits im vergangenen Jahr warnte die Verbraucherzentrale vor sogenannten Internet-Abo-Fallen.

Wenn Online-Anbieter die gesetzlichen Vorgaben nicht einhalten, komme laut Verbraucherzentrale auch kein Vertrag zustande und "betroffene Verbraucher müssen nicht zahlen".