1. MZ.de
  2. >
  3. Mitteldeutschland
  4. >
  5. Verbraucherzentrale warnt: Verbraucherzentrale warnt: Abo-Fallen bei rezepte-portal-24.net und routenplaner-24.net

Verbraucherzentrale warnt Verbraucherzentrale warnt: Abo-Fallen bei rezepte-portal-24.net und routenplaner-24.net

11.07.2014, 10:23

Halle (Saale)/MZ/ST - Der Verein Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt aus Halle/Saale warnt vor einer sogenannten Internet-Abo-Falle. Die Firma Pable Domainverwaltung Wien versucht Verbrauchern mit Rechnungen und Mahnungen Geld aus der Tasche zu ziehen.

So sollen 249 Euro für eine zwölfmonatige Mitgliedschaft gezahlt werden. Auf der Suche beispielsweise nach Rezepten oder einer Fahrtstrecke informierten sich Internet-Nutzer auf den Seiten rezepte-portal-24.net beziehungsweise routenplaner-24.net.

Dazu mussten sie sich mit ihrer E-Mail-Adresse registrieren, um die gewünschten Zugangsdaten zu erhalten. Wenig später folgte für die Betroffenen völlig überraschend eine Rechnung per E-Mail.

Der Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages im Internet setzt voraus, dass der Bestellvorgang so gestaltet ist, dass der Verbraucher mit seiner Auftragsvergabe ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Dazu dient der Bestellbutton. Dieser muss mit den Worten "kaufen", "zahlungspflichtig bestellen" oder einer gleichartigen, eindeutigen Formulierung gekennzeichnet sein. Die Verbraucher müssen klar auf entstehende Kosten hingewiesen werden.

Falls Online-Anbieter diese gesetzlichen Vorgaben nicht einhalten, kommt kein Vertrag zustande. Betroffene Verbraucher müssen nicht zahlen!

Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt sind diese Forderungen unberechtigt. "Die Angebote waren unzureichend gekennzeichnet. So ist zum Beispiel der Kostenhinweis bloß im Fließtext am Seitenende versteckt", schreibt der Verein hierzu auf seiner Internetseite.

Bei den Internetseiten handelt es sich um so genannte Abo-Fallen, die es nach dem Willen des Gesetzgebers seit dem 1. August 2012 eigentlich nicht mehr geben dürfte. Denn hier wird die gesetzlich vorgeschriebene Button-Lösung nicht umgesetzt.