Vater aus Weimar verurteilt Vater aus Weimar verurteilt: Mehrjährige Haftstrafe nach Tod eines Babys

Erfurt/dpa - Nach dem Tod seines Babys muss ein Mann aus Weimar für mehrere Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Erfurt sah es am Freitag als erwiesen an, dass der 28 Jahre alte Vater seinen Sohn im März 2013 mehrere Sekunden lang heftig geschüttelt hat. Es verurteilte ihn zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und drei Monaten. Der Junge hatte ein Schädelhirntrauma mit Einblutungen im Gehirn sowie Rippenbrüche und Verletzungen der Brustwirbelsäule erlitten. Er starb zwei Wochen später.
Mit dem Urteil blieb das Gericht unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft von sieben Jahren und drei Monaten Haft. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Der zweifache Vater hatte die Tat vor Gericht bestritten und die Mutter des Säuglings als mögliche Täterin benannt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Anschuldigungen gegen Mutter als unplausibel zurückgewiesen
„Wir haben keinen Zweifel daran, dass der Angeklagte, als er alleine in der Wohnung mit dem Säugling und dessen großem Bruder war, das Baby geschüttelt hat“, betonte der Vorsitzende Richter Markus van Hagen. Es gebe keine andere Person, die als Verursacher in Betracht komme. Der Richter wies damit die Anschuldigungen des Vaters gegen die Mutter als unplausibel und unglaubwürdig zurück.
Die im Verfahren angehörten Ärzte hätten angegeben, dass der Junge zeitnah vor dem Eintreffen des Notarztes geschüttelt worden sein muss. Da die Mutter zu diesem Zeitpunkt aber bereits eine Stunde die Wohnung verlassen hatte, könne sie nicht die Täterin gewesen sein. Hätte sie das Kind geschüttelt, hätte der Atemstillstand bereits kurz nach ihrem Verlassen eintreten müssen.
Richter sprach von einem Augenblicksversagen
Nach Überzeugung des Gerichts stehe auch zweifelsfrei fest, dass der Junge an den Folgen eines Schütteltraumas gestorben ist. Das hätten alle Ärzte bestätigt. Auch die Rippenbrüche, die durch das Schütteln verursacht worden waren, würden dazu passen.
Zu Gunsten des Angeklagten wertete die Kammer, dass er kein gewalttätiger Mensch und die Tat spontan erfolgt sei. Richter van Hagen sprach von einem Augenblicksversagen. Schließlich habe er seinen Sohn geliebt und sei nach der Tat sehr erschüttert gewesen. Noch heute leide er unter dessen Tod. Strafschärfend legt das Gericht jedoch seine Vorstrafen zugrunde. Außerdem hatte er die Tat während seiner Bewährungszeit begangen.