Thüringen Thüringen: Pfarrer erhält Dienstverbot

Werningshausen/ddp. - Wer gegen alleRegeln der Verfassung innerhalb seiner eigenen Landeskirche verstoße,habe die Kirchengemeinschaft zu verlassen, sagte der stellvertretendeLandesbischof der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM), HansMikosch, am Dienstag.
Franz Schwarz ist seit 1978 Pfarrer in Werningshausen bei Apolda und seit 1987 Prior des Klosters St. Wigberti. Der 64-jährige hatte sich Ende April durch einen BremerKollegen, der den «Hochkirchlichen Apostolat St. Ansgar» vertritt, inWerningshausen zum «Bischof» des Apostolats küren lassen. LautVerfassung der EKM gibt es aber nur einen Landesbischof sowie dieRegionalbischöfe, die von der Landessynode für eine Amtszeit von zehnJahren gewählt werden.
Die Landeskirche war über eine Internetseite auf den Vorgangaufmerksam geworden. Nach einem Gespräch mit Landesbischof ChristophKähler hatte Schwarz Ende Mai seine «Bischofsweihe» schriftlichbedauert und für nichtig erklärt. Diese Erklärung widerrief er jedochAnfang Juni. Ein Gespräch zwischen Schwarz und Mikosch am vergangenenWochenende verlief ergebnislos.
Schwarz ist es mit der Entscheidung des Kollegiums desLandeskirchenamtes untersagt, zu taufen, das Abendmahl zu spendensowie zu predigen. Während des vierteljährigen Zeitraums, in demSchwarz keinen Dienst ausüben darf, wird ferner geprüft, ob einDisziplinarverfahren gegen ihn eingeleitet wird.