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Straßenausbau-Gebühr Straßenausbau-Gebühr: Stichtag regelt die Nachzahlung

27.11.2002, 17:23

Magdeburg/MZ/ual. - Sachsen-AnhaltsBürger müssen für Straßenausbau-Maßnahmenzur Kasse gebeten werden, wenn diese nachdem 19. Juni 1996 begonnen wurden. Bei altenBauprojekten erlaubt das Land den Gemeindenjetzt doch, auf das Erheben von Anliegerbeiträgenzu verzichten.

Das ist der Kern einer neuen Verordnung,mit der Sachsen-Anhalts Innenministerium imDauerstreit um die nachträgliche Erhebungvon Straßenausbaubeiträge für Ruhe sorgenwill. Die Gemeinden können Baukosten für zwischen1991 und Mitte 1996 begonnene Projekte umlegen.Sie müssen es aber nicht. Die Kommunalaufsichtwerde nicht einschreiten, wenn keine Beiträgeverlangt werden, sagte Innenminister KlausJeziorsky.

Damit wird eine Regelung vom Sommer gekippt,mit der das Ministerium auf ein Urteil desLandesverfassungsgerichts Dessau reagierthatte. Das Ministerium wies die Kommunen damalsan, Beiträge einzutreiben - unabhängig vomZeitpunkt der Baumaßnahme und davon, ob eineBeitragssatzung vorlag oder nicht.

Hintergrund des jetzt eingeführten Stichtagsist eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes,die seitdem gilt. Sie verpflichtet Gemeinden,die Bürger zur Straßenbaufinanzierung heranziehen.Zuvor war es ihnen freigestellt. "Das Problemist endgültig gelöst", glaubt Jeziorsky. DieSPD-Fraktion sprach in einer ersten Reaktionvon einer "willkürlichen Grenzziehung".