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Skuriller Hartz-IV-Streit Skuriller Hartz-IV-Streit: Jobcenter verzichtet auf Gang vor Bundessozialgericht

13.01.2016, 19:19
Gestapelte Aktenordner liegen auf einem Schreibtisch.
Gestapelte Aktenordner liegen auf einem Schreibtisch. dpa Lizenz

Erfurt/Kassel - Der skurrile Rechtsstreit um zehn Cent zwischen einem Jobcenter in Thüringen und einer Hartz-IV-Empfängerin soll nun doch nicht vor dem Bundessozialgericht ausgetragen werden. Das Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis teilte am Mittwoch mit, es habe eine Beschwerde bei dem Gericht in Kassel zurückgezogen. «Wir sind keine Behörde, die aus "Prinzipienreiterei" gegen Hartz-IV-Empfänger vorgeht und Steuergelder für Klagen verschwendet», betonte das Jobcenter.

Rechtsstreit hat seine Bedeutung verloren

Das Jobcenter selbst sei aber von darauf spezialisierten Anwälten genau wegen solcher Klein-Beträge in tausenden Fällen verklagt worden und habe deshalb ein Verfahren vor dem Bundessozialgericht angestrebt, hieß es. Inzwischen habe das Gericht in einem Grundsatzurteil solche Klagen auf Cent-Beträge für unzulässig erklärt. Deshalb habe auch der Rechtsstreit mit einer Hartz-IV-Empfängerin um die zehn Cent seine grundsätzliche Bedeutung verloren, sagte eine Sprecherin.

In dem konkreten Fall war das Jobcenter im Fall einer Hartz-IV-Empfängerin, die mehr als 100 Euro geltend machte, 2012 vom Sozialgericht in Nordhausen zur Nachzahlung von zehn Cent verurteilt worden. Dagegen hatte die Behörde Berufung beim Landessozialgericht in Erfurt eingelegt. Die wurde abgelehnt, weil es die Richter nicht für gerechtfertigt ansahen, dass wegen derart niedriger Beträge die Gerichte beschäftigt werden. (dpa)