Schulschließungen in Sachsen-Anhalt Schulschließungen in Sachsen-Anhalt: Kreise wollen Schulen behalten

halle (Saale)/MZ - In mehreren Landkreisen Sachsen-Anhalts wächst aus Angst vor Schulschließungen der Widerstand gegen die Planungen des Kultusministeriums. Hauptstreitpunkt sind neue Mindestschülerzahlen, die ab 2014/15 gelten. Grundschulen werden in der Regel nur noch genehmigt, wenn es mindestens 60 Schüler gibt. Drei Jahre später werden sogar 80 Schüler verpflichtend. Ausnahmen gibt es nur in dünn besiedelten Gebieten wie der Altmark.
Der Kreistag von Mansfeld-Südharz forderte das Land bereits im Dezember auf, von seinen strikten Vorgaben abzurücken. Der Kreistag von Anhalt-Bitterfeld will Mitte Februar eine entsprechende Resolution verabschieden. Noch weiter gingen diese Woche die Kreistagsmitglieder im Burgenlandkreis: Sie lehnten eine Vorlage zur Schulentwicklung bis 2018/19 ab. Die Verwaltung hatte die neuen Mindestschülerzahlen dort bereits berücksichtigt. Allein im Burgenlandkreis droht fünf Grundschulen das Aus.
Das Aktionsbündnis Grundschule vor Ort befürchtet, dass bis zum Jahr 2025 landesweit mindestens 150 Schulen geschlossen werden müssen, sollten die neuen Vorgaben angewendet werden. Die Auswirkungen seien in einzelnen Gegenden - wie im Südharz - verheerend. „Einige Regionen werden regelrecht abgewickelt“, sagte Sprecher Walter Helbling am Freitag. „Dort gibt es dann keine einzige Schule mehr, und als Folge ziehen dort natürlich auch keine Familien mit Kindern mehr hin.“
Das Kultusministerium verteidigte derweil sein Konzept. Es gehe grundsätzlich um eine „moderate Anpassung“ an die Bevölkerungsentwicklung. Dazu würde die bestehenden Ausnahmen „zurückgefahren“, sagte Sprecher Martin Hanusch. Besonderheiten würden jedoch weiter berücksichtigt. So könne es durchaus sein, dass eine Schule ein oder zwei Jahre die Mindestschülerzahl unterschreite, ohne geschlossen zu werden. „Da gibt es keinen Automatismus, entscheidend ist die mittelfristige Perspektive einer Schule“, sagte der Sprecher. Ausnahmen seien auch möglich, wenn die Fahrtzeit für die Kinder länger als 45 Minuten dauere oder aber Schulen nach einer Fusion eine Außenstelle einrichten wollen.
Die Kritik aus einzelnen Landkreisen werde zwar geprüft, sagte Hanusch, grundsätzlich bleibe die Planung aber bestehen. „Das hat auch etwas mit Verlässlichkeit zu tun, schließlich haben wir langfristig auf die Veränderungen hingewiesen.“ Die große Mehrheit der Landkreise habe außerdem bereits die Schulentwicklung mit den neuen Mindestschülerzahlen beschlossen. Würden nun einzelne Änderungswünsche berücksichtigt, wäre das eine „merkwürdige Ungleichbehandlung“.
Pläne des Aktionsbündnisses für Zwergschulen mit 15 bis 20 Kindern und nur einem Stammlehrer lehnt das Ministerium ab. „Das ist kein gangbarer Weg“, sagte Hanusch. Bereits in der Grundschule gebe es einen „ausdifferenzierten Unterricht“, für den Fachlehrer gebraucht würden. Das Bündnis warb derweil erneut für das Modell. „Wir stellen dem defensiven Konzept des Landes unseren offensiven Ansatz entgegen“, sagte Bündnissprecher Helbling. Damit könne nicht nur die „Entschulung“ ganzer Regionen gestoppt werden, das Land spare auch Geld. Zum einen sei weniger Lehrpersonal erforderlich, zum anderen entstünden höhere Kosten für den Schülertransport, mit denen nach Schulschließungen gerechnet werden müsste, erst gar nicht.