1. MZ.de
  2. >
  3. Mitteldeutschland
  4. >
  5. Salzlandkreis
  6. >
  7. Rechtswissenschaft: Rechtswissenschaft: Benehmen und Einvernehmen

Jetzt live!

Rechtswissenschaft Rechtswissenschaft: Benehmen und Einvernehmen

12.05.2017, 12:49

Das Benehmen stellt in der Rechtswissenschaft eine stärkere Form der Beteiligung dar. Während Einvernehmen bedeutet, dass vor einem Rechtsakt das Einverständnis einer anderen Stelle vorliegen muss, ist dagegen eine Entscheidung, die im Benehmen mit einer anderen Stelle zu treffen ist, nicht unbedingt mit dem Einverständnis der anderen Stelle zu fällen. Vielmehr kann von der Äußerung der beteiligten Stelle aus sachlichen Gründen abgewichen werden. (mz)