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Eklat um Gebühren für Trauerhallen Eklat um Gebühren für Trauerhallen: Schönheit hat in Gatersleben ihren Preis

Von Detlef Anders 26.10.2019, 09:56
Unterschiedliche Friedhofsgebühren sorgen für Verdruss.
Unterschiedliche Friedhofsgebühren sorgen für Verdruss. Frank Gehrmann

Gatersleben - Die neue Friedhofsgebührensatzung der Stadt Seeland, die der Stadtrat am Dienstag, 29. Oktober, beschließen soll, hat in Gatersleben für Missmut gesorgt. Bislang betrug der Kostendeckungsgrad 80 Prozent, künftig sollen die Gebühren kostendeckend erhoben werden. In allen Ortsteilen gibt es seit drei Jahren durch eine Mischkalkulation gleich hohe Gebühren.

In Gatersleben erhitzte sich die Debatte nach der Vorstellung des Papiers vor allem in dem Punkt, an dem es trotzdem einen Unterschied gibt und es für die Angehörigen ihrer Ortschaft am teuersten ist: Bei der Nutzungsgebühr für die Trauerhalle.

Bei den Friedhofskapellen und Trauerhallen gibt es eine Einzelkalkulation, hier wird nach Ortsteilen weiterhin unterschieden. „Wir sind eine Stadt“, unterstrich Ortsbürgermeister Mario Lange (BIG Seeland) vor der Abstimmung am Ende der Diskussion und der folgenden Ablehnung.

Trauerhallennutzung in Gatersleben besonders teuer

In Gatersleben ist die Trauerhallennutzung aufgrund der Abschreibung für den Neubau und die Wertigkeit besonders teurer, kritisierten die Ortschaftsräte. 176 Euro soll die Nutzung hier kosten, nur 59 Euro in Friedrichsaue und Schadeleben, 117 in den drei anderen Orten. Bislang lagen die Gebühren zwischen 50 und 150 Euro.

Die Satzung sollte nach einer Forderung der Kommunalaufsicht an die reellen Kosten angepasst werden. Doch sie sollte auch eine Gleichberechtigung erreichen, sagte Mario Lange. Warum nun bei der Trauerhalle keine Mischkalkulation gemacht wurde, wollte Lange wissen.

Es wird nach Wertigkeit unterschieden

Sabine Stelzer, die zuständige Amtsleiterin, verwies auf unterschiedliche Wertigkeiten entsprechend des Zustandes. „Eine Vergleichbarkeit ist wirklich nicht gegeben“, betonte sie. Der Neubau in Gatersleben hat die Wertigkeit „1“, die anderen Trauerhallen die „3“. Weder Steve Brose, noch Matthias Dürschke (alle BIG Seeland) wollten das hinnehmen. „Durch die gute Trauerhalle und das bessere Ambiente werden wir doppelt bestraft“, so Dürschke.

Mathias Arend (CDU) versuchte zu schlichten. Er wies auf die Unterschiede der Friedhofshallen hin. Während in Gatersleben 80 Trauernde in eine beheizbare Halle passen, wäre es in Friedrichshöhe ohne Heizung sehr eng. Wenn nach Schönheit Gebühren erhoben werden, wird es schwierig, so Daniel Gohl (BIG). Er wünschte sich ein Anpassen, sah 50 Euro mehr als in Frose oder Hoym aber auch als „okay“ an. Doch die Schere geht weiter auseinander.

Satzung sieht eine Misch- und Einzelkalkulation vor

Wenn die Trauerhallennutzung eine einheitliche Gebühr bekommt, dann würde sie in einigen Orten sehr hoch ausfallen, schätzte Sabine Stelzer ein. Den Friedrichsauern wäre das nicht zuzumuten, fand sie. „Das ist vom Stadtrat so gewollt“, erklärte sie. „Ich finde es auch richtig so.“ Dass es in der Satzung eine Misch- und Einzelkalkulation gibt, das wäre der Kommunalaufsicht bekannt, erklärte sie.

Keine jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr bei Bestattungen im anonymen Urnenhain und in Urnenreihengrabstellen?

Zuvor hatten sich einige Ratsmitglieder auch daran gestört, dass bei Bestattungen im anonymen Urnenhain und in Urnenreihengrabstellen mit Schrifttafeln bislang keine jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr auf die Angehörigen umgelegt wird.

Diese Kosten wären in der Kalkulation für diese Grabstellen eingeflossen, sagte Stelzer. Sie wies darauf hin, dass viele diese Bestattungsform wählen, um ihren Angehörigen nicht zur Last zu fallen.

Als Einwand kam, dass sich Angehörige von Erdbestattungen ständig um die Pflege ihrer Grabstelle kümmern und so einen Beitrag für ein schönes Ambiente leisten, diese aber trotzdem noch jährlich für die Friedhofsunterhaltung zahlen müssen.

Kein Ratsmitglied stimmte dieser Satzung zu. Wie Sabine Stelzer auf MZ-Nachfrage erklärte, sind entgegen ihrer Aussage im Rat ab 2020 auch von Nutzern des anonymen Urnenhains und der Urnenreihengrabstätten jedes Jahr Friedhofsunterhaltungsgebühren in Höhe von 15 Euro erhoben worden. Dies habe ihre Rückfrage beim Bauwirtschaftshof Aschersleben, der die Kalkulation erstellt hatte, ergeben. (mz)