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Der Fall Salzlandkliniken  Der Fall Salzlandkliniken : Ameos legt jetzt Beschwerde ein

Von Marko Jeschor 07.03.2017, 12:19
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Das Logo des Unternehmens Archiv/Gehrmann

Aschersleben - Im Streit um den exakten Kaufpreis für die ehemaligen Salzlandkliniken zwischen dem Landkreis und Ameos könnte sich das Verfahren weiter hinziehen. Ameos hat gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg, die Revision gegen das Urteil nicht zuzulassen, Beschwerde vor dem Bundesgerichtshofs in Karlsruhe eingelegt.

Das bestätigte am Montag eine Gerichtssprecherin auf MZ-Anfrage. Das Verfahren sei beim Achten Zivilsenat anhängig.

Kosten für Privatisierung nicht einrechnen

Anfang Januar hatte das OLG in zweiter Instanz der Feststellungsklage des Landkreises stattgegeben: Danach darf der noch einzusetzende Schiedsgutachter bei der Ermittlung des tatsächlichen Kaufpreises für die Salzlandkliniken nicht die Kosten berücksichtigen, die sich aus der Privatisierung der vier Krankenhäuser im Salzlandkreis ergeben haben.

Ameos hatte bereits Rückstellungen für Forderungen aus dem kommunalen Schadensausgleich und der Zusatzversorgungskasse gebildet. Auch das Land fordert noch Fördermittel zurück.

Das OLG-Urteil gilt nicht nur als Niederlage für Ameos, weil damit klar ist, dass der Salzlandkreis zumindest auf einen Teil der zweiten Kaufpreisrate von 22 Millionen Euro hoffen kann.

Das OLG stellte auch fest: Das Vertragsverständnis des Klinikbetreibers stelle einen eklatanten Widerspruch zu den Kaufvertragsregelungen dar.

Klinikbetreiber äußert sich nicht

Nach der Verkündung Mitte Januar hatte Ameos das Ende des Verfahrens zwar noch begrüßt, einen möglichen Gang vor den Bundesgerichtshof aber offen gelassen. Nun also die mögliche Verlängerung, zu der sich der Klinikbetreiber auf MZ-Anfrage nicht weiter äußern wollte.

Der Schritt stellt für einen mit dem Fall vertrauten Experten jedoch keine Überraschung dar.

„Ein Geschäftsführer ist immer gut beraten, alle rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, damit er seinen Gesellschaftern oder Aktionären erklären kann, nichts ausgelassen zu haben, um das Vermögen zu schützen.“

Erfolgaussichten sind gering

Die Aussichten auf Erfolg für Ameos sind gleichwohl gering. Zwar hängt die Entscheidung, die Revision doch noch zuzulassen, vom konkreten Einzelfall ab. In der Regel sind allerdings weniger als zehn Prozent der Nichtzulassungsbeschwerden erfolgreich, wie die Sprecherin des Bundesgerichtshofs weiter sagte.

Im Jahr 2015 wurden über 4.200 Revisionen und Nichtzulassungsbeschwerden registriert. Das OLG hatte die Revision nicht zugelassen, weil es im Wesentlichen um eine Vertragsauslegung gehe. Zulässig ist eine Revision in der Regel, wenn der Streit auch grundsätzliche Bedeutung für die Rechtsprechung hat.

Verzögerung ist offen

Offen ist auch, ob sich das Verfahren zur Kaufpreisfeststellung tatsächlich weiter verzögert. Zunächst hat Ameos bis Ende Mai Zeit, die Nichtzulassungsbeschwerde zu begründen.

Möglich ist auch, dass der Krankenhausbetreiber die Beschwerde wieder zurückzieht.

Sollte das nicht der Fall sein, entscheidet der Senat über die Zulässigkeit, wie die Sprecherin des Bundesgerichtshofs erklärte. Ihren Angaben nach fallen Entscheidungen über Nichtzulassungsbeschwerden in knapp der Hälfte der Fälle innerhalb eines Jahres.

Die Kreisverwaltung teilte am Montag mit, natürlich stehe es jedem frei, die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten auszuschöpfen. Maßgeblich sei jedoch die Entscheidung des OLG. (mz)