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Salzlandkreis Salzlandkreis: Beamtin erhält Gehalt ohne zu arbeiten

Von DETLEF VALTINK 11.02.2010, 18:28

HECKLINGEN/MZ. - Der Streit beim Wechsel der Gemeinde Giersleben (Salzlandkreis) aus der Verwaltungsgemeinschaft Stadt Hecklingen in die Verbandsgemeinde Saale-Wipper zum Jahresanfang brachte es an den Tag: Die Stadt Hecklingen leistet sich seit Januar 2005 eine Beamtin, die gemäß der gesetzlichen Regelungen bezahlt wird, aber keine Minute mehr im Rathaus gearbeitet hat. Die Frau wurde per Ratsbeschluss in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Nicht aus Altersgründen, sondern weil keine ihrer Qualifikation und Besoldungsgruppe entsprechenden Aufgaben in der neuen Verwaltung vorhanden seien.

Einstweiliger Ruhestand

"Im Rahmen einer Gebietsreform besteht die Möglichkeit, Beamte in den einstweiligen beziehungsweise vorzeitigen Ruhestand zu versetzen", erklärt die Pressesprecherin der Kreisverwaltung, Ursula Rothe. Das hatte Hecklingen mit der früheren Gierslebener Bürgermeisterin und Hauptamtsleiterin der damals aufgelösten Verwaltungsgemeinschaft Wippertal getan. Die Beamtin wurde vor fünf Jahren im Zuge des Wechsels von Giersleben in die Verwaltungsgemeinschaft Stadt Hecklingen mit übernommen. Und eben mit der Begründung, dass für ihre Besoldungsgruppe keine geeigneten Aufgaben vorhanden seien, in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Verwaltungsangestellte mit dieser Eingruppierung erhalten zwischen 1 500 und 2 600 Euro.

In Hecklingen hoffte man, mit dem nun anstehenden Wechsel von Giersleben in die Verbandsgemeinde Saale-Wipper das Personalproblem doch noch lösen zu können. Die Stelle könnte ja, so die Überlegung, von der Verbandsgemeinde mit übernommen werden. Doch daraus wird nichts. "Ich finde es schlimm, mir Personal geben zu wollen, welches nur auf dem Papier steht. Das ist nicht zumutbar", sagt der Bürgermeister der Verbandsgemeinde, Steffen Globig.

Nur ein Einzelfall

Die 61-jährige Beamtin will sich zu der Situation nicht äußern. Nach MZ-Informationen würde sie gern wieder arbeiten, aber nur, wenn auch eine ihrer Qualifikation entsprechende Planstelle zu besetzen ist. Im Magdeburger Innenministerium war der Fall bisher nicht bekannt. "Eine Beurteilung ist nur möglich, wenn die genaue Aktenlage bekannt ist", erklärt Pressesprecher Martin Krems. Dennoch handele es sich um einen Einzelfall. "Das ist kein Phänomen in Größenordnungen", betont der Pressesprecher.