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Nach umstrittenem Urteil Weitere Verfahren am Amtsgericht Weimar zur Maskenpflicht an Schulen

12.04.2021, 13:35

Weimar/Erfurt - Nach einem umstrittenen Beschluss des Amtsgerichts Weimar zur Maskenpflicht an zwei Thüringer Schulen könnten dort weitere Verfahren dazu entschieden werden. Es gebe mehrere weitere Verfahren „zum gleichen Gegenstand“, wie die Sprecherin des Amtsgerichts Weimar, Inez Gloski am Montag in Weimar sagte. Das Amtsgericht hatte zuvor beschlossen, dass die „Leitungen und Lehrer“ von zwei Schulen den Kindern und Jugendlichen dort das Tragen von Corona-Schutzmasken nicht anordnen dürfen.

Hintergrund ist eine Entscheidung des Bildungsministeriums, wonach die Maskenpflicht im Unterricht an allen Thüringer Schulen und für alle Klassenstufen - also auch an Grundschulen - ausgeweitet wurde. Dagegen ging eine Familie mit einem Grundschulkind und einem Kind an einer Regelschule juristisch vor - und bekam von einem Richter des Amtsgerichts zunächst recht. Allerdings ist die Sache im Hauptsacheverfahren noch nicht entschieden.

Streit um Masken-Urteil am Amtsgericht Weimar

Das Thüringer Bildungsministerium hatte „gravierende verfahrensrechtliche Zweifel“ angemeldet, nachdem der Beschluss öffentlich wurde. Die Überprüfung von Infektionsschutzmaßnahmen oder Rechtsverordnungen der Landesregierung obliege den Verwaltungsgerichten, argumentierte das Ministerium. Am Amtsgericht Weimar wurde der Fall allerdings als Familiensache behandelt.

Gloski, die auch Richterin am Amtsgericht ist, sagte, der Beschluss sei ohne eine mündliche Verhandlung ergangen. Diese könnten die Verfahrensbeteiligten nun einfordern und anschließend auch Beschwerde gegen den Beschluss einlegen. Demnach müsste dann das Oberlandesgericht entscheiden - auch darüber, welches Gericht zuständig ist. (dpa)