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Sparkassen in Sachsen-Anhalt Was tun, wenn das Girokonto gekündigt wird?

Bundesweit kündigen Sparkassen zehntausende Girokonten. Wie die Situation in Sachsen-Anhalt ist und was Kunden wissen sollten.

Von Alexander Schierholz 10.02.2023, 10:00
Bundesweit kündigen Sparkassen zehntausende Girokonten. Wie ist die Situation in Sachsen-Anhalt?
Bundesweit kündigen Sparkassen zehntausende Girokonten. Wie ist die Situation in Sachsen-Anhalt? (Foto: Julian Stratenschulte/dpa)

Halle/MZ - Sparkassen in Sachsen-Anhalt haben bisher nicht im großen Stil Girokonten gekündigt – im Gegensatz zu Instituten im übrigen Bundesgebiet. So lösten etwa die Sparkassen in Nürnberg, Köln und Hannover zuletzt zehntausende Konten auf, weil deren Inhaber mit veränderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen und damit verbundenen höheren Kontoführungsgebühren nicht einverstanden waren.

In Sachsen-Anhalt ist das nicht der Fall. Weit über 90 Prozent der Kunden hätten bisher Änderungen der Geschäftsbedingungen zugestimmt, sagte Cosima Ningelgen vom Ostdeutschen Sparkassenverband der MZ. Mit den übrigen Kunden seien die Geldhäuser im Gespräch.

Hintergrund des Konflikts ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2021. Demnach müssen Bankkunden veränderte Geschäftsbedingungen – und damit auch erhöhte Gebühren – ausdrücklich billigen, die Banken müssen die Zustimmung einholen.

Stichproben der MZ bei den Sparkassen in Halle und im Saalekreis, in Dessau-Roßlau und im Kreis Anhalt-Bitterfeld ergaben, dass das bisher funktioniert hat. Im vergangenen Jahr seien keine Girokonten wegen ausbleibender Zustimmung gekündigt worden, teilten die Institute auf Anfrage mit. „Aktuell arbeiten wir daran, jeden einzelnen Kunden, der noch nicht zugestimmt hat, zu erreichen“, sagte Nicole Werthmann von der Stadtsparkasse Dessau. Ohne als gültig bestätigte Geschäftsbedingungen könnten Girokonten nicht geführt werden. Christian Germer, Sprecher der Saalesparkasse in Halle, betonte: „Wir möchten Kündigungen in beiderseitigem Interesse gern vermeiden.“

Wir möchten Kündigungen gern vermeiden.

Christian Germer, Saalesparkasse

Doch was tun, falls das Konto doch gekündigt worden ist? Auch für diesen Fall bleibe genügend Zeit, sagte Jana Köhler, Finanzexpertin bei der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt in Dessau: „In der Regel gilt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten.“ In diesem Zeitraum könnten Kunden sich ein anderes Geldinstitut suchen. Dieses müsse beauftragt werden, das Geld vom bisherigen Girokonto auf das neue Konto einzuziehen. Anschließend müssten allen relevanten Stellen die neue Bankverbindung mitgeteilt und gegebenenfalls neue Daueraufträge eingerichtet werden. Köhler rät dazu, das neue Konto so rasch einzurichten, dass es eine Weile parallel zum alten laufen kann – so lange, bis sicher sei, dass wirklich alle Buchungen verlässlich über die neue Bank abgewickelt würden.

Doch wenn man eigentlich gar nicht wechseln will, weil man vielleicht nur übersehen hat, dass eine Zustimmung zu veränderten Geschäftsbedingungen notwendig ist? Laut Christian Germer von der Saalesparkasse gibt es für diesen Fall folgende Möglichkeit: Sei eine Kündigung erst einmal ausgesprochen, könne die Zustimmung innerhalb einer bestimmten Frist noch nachgeholt werden. Dann bleibe das Konto bestehen.