1. MZ.de
  2. >
  3. Mitteldeutschland
  4. >
  5. Sachsen-Anhalt
  6. >
  7. Update Wahlfälschungs-Affäre: Wahlfälschungs-Affäre: Hardy Peter Güssau tritt als Landtagspräsident zurück

Update Wahlfälschungs-Affäre Wahlfälschungs-Affäre: Hardy Peter Güssau tritt als Landtagspräsident zurück

15.08.2016, 10:40
Hardy Peter Güssau triff zur Ältestenratssitzung im Landtagsgebäude in Magdeburg ein.
Hardy Peter Güssau triff zur Ältestenratssitzung im Landtagsgebäude in Magdeburg ein. dpa-Zentralbild

Madgeburg - Nun also doch: Landtagspräsident Hardy Peter Güssau (CDU) tritt zurück. Die Vorwürfe in der Wahlfälschungs-Affäre konnte er offenbar nicht vollständig entkräften.

Güssau (53) teilte am Montagmittag in einer Mitteilung mit: „Ich habe mich dazu entschlossen, unter Aufrechterhaltung meiner Standpunkte und Haltungen und im Bewusstsein meiner persönlichen Unschuld vom Amt des Landtagspräsidenten zurückzutreten.“

Der studierte Lehrer Güssau ist seit Mitte April Präsident des Landtags von Sachsen-Anhalt. Er wiederholte auch in seiner Rücktritts-Erklärung seine Unschuld. „Ich habe nicht vertuscht, nicht getarnt und auch nicht getrickst.“

Der 53-Jährige hatte seit dem Bekanntwerden der Vorwürfe Ende Juli einen Erklärungsmarathon durch alle Fraktionen absolviert. Während sich die CDU-Abgeordneten zunächst geschlossen hinter den Landtagspräsidenten aus den eigenen Reihen gestellt hatte, zeigten sich die anderen Fraktionen unbefriedigt über Güssaus Aufklärungsversuche. Burkhard Lischka, Landeschef des Koalitionspartners SPD, hatte nach Güssau nach dem Treffen mit den Sozialdemokraten Anfang des Monats bereits zum Rücktritt aufgefordert.

Güssau weigerte sich zunächst und erklärte, im Zweifel müsste das Parlament ihn abwählen. Ein solches Verfahren gab es im Landtag von Sachsen-Anhalt noch nie, wie eine Landtagssprecherin sagte.

Schließlich stellten auch die Christdemokraten ein Ultimatum: Güssau musste 14 offene Fragen beantworten, bevor der Ältestenrat des Landtags sich mit dem Fall befasste.

Güssau schreibt, dass er nicht den Eindruck gehabt habe, dass man sich mit seiner Sicht der Dinge auseinandergesetzt hätte: „Vielmehr wurde ich vorverurteilt.“

Güssaus Mitteilung im Wortlaut

Erstmals am 23. Juli 2016 wurde ich mit den Ereignissen bei der Kommunalwahl 2014 in Stendal in Artikeln der Volksstimme in Verbindung gebracht und mir vorgeworfen, dass ich versucht haben soll, die Briefwahlfälschung zu vertuschen.

Der Autor dieser Abhandlungen begründete seine Behauptungen mit Auszügen aus elektronischen Mitteilungen. Diese Korrespondenz befindet sich in der über 2.900 Seiten umfassenden Akte der Staatsanwaltschaft Stendal in dem Ermittlungsverfahren wegen der Fälschung der Kommunalwahl am 25. Mai 2014 in Stendal. Hierbei wird die Akte in Teilen wörtlich zitiert.

Durch die erste Berichterstattung und deren Wortwahl wurde mir eine Straftat, nämlich eine versuchte Strafvereitelung, vorgeworfen. Ich habe noch am 24. Juli 2016 durch ein Pressestatement umgehend Stellung genommen.

Erst in der nachfolgenden Berichterstattung wurde klargestellt, dass ich kein Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren bin und dass ich mich auch keiner Straftat schuldig gemacht habe, so wie es auch die Staatsanwaltschaft Stendal am 25. Juli 2016 gegenüber der Öffentlichkeit bestätigt hat.

Gleichwohl wurde an dem unsubstantiierten und boshaften Vorwurf bis heute festgehalten, das ich mit den Ereignissen am Rande der gefälschten Kommunalwahl am 25. Mai 2014 in Verbindung stehe, indem ich Wahlfälschungen vertuscht hätte und eine Wiederholung der Wahl und eine Strafanzeige zu verhindern versucht hätte.

Ich habe in den letzten beiden Wochen allen Landtagsfraktionen Rede und Antwort gestanden. Ich habe zu den Anschuldigungen vollumfänglich Stellung bezogen und mir gestellte Fragen beantwortet.

Durch ein Pressegespräch am 5. August 2016 habe ich, ohne vorher die gebührende Zeit für eine Prüfung des mir übersandten Teils der Ermittlungsakte zu haben, auch gegenüber der Öffentlichkeit Stellung genommen.

Ich habe im Nachgang der Akteneinsicht durch meinen Rechtsbeistand – ich konnte 134 Seiten der insgesamt 2.900 Seiten umfassenden Ermittlungsakte einsehen – noch offene Fragen aus der letzten Woche schriftlich beantwortet.

Im Ergebnis der Sitzung des Koalitionsausschusses am 9. August 2016 wurde ich gebeten, weitere 14 Fragen zu beantworten. Dies habe ich fristgemäß getan. Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mir am 9. August 2016 einen Fragenkatalog zugesandt. Auch diese Fragen habe ich beantwortet. Ich habe gestern meine Antworten den Koalitionsfraktionen zugesandt.

Insgesamt habe ich nunmehr fast 70 Fragen beantwortet.

Ich habe nicht vertuscht, nicht getarnt und auch nicht getrickst.

Das Vertrauen der Bürger in unsere freiheitlich demokratische Grundordnung ist ein hohes Gut.

Ich habe bereits vor meiner Wahl zum Landtagspräsidenten erklärt, dass mich die Fälschung der Kommunalwahl in Stendal tief erschüttert hat und ich habe mich für eine zügige und lückenlose Aufklärung ausgesprochen. Daran hat sich nichts geändert. Keine Frage: Wahlfälschungen sind ein Anschlag auf die Demokratie.

Zu unserem demokratischen Gemeinwesen zählt es aber auch, dass jedermann, auch ein Amts- und Mandatsträger, die Möglichkeit erhält, zu gegen ihn öffentlich erhobenen schweren Vorwürfen in angemessener Zeit umfassend Stellung zu nehmen und dass diese Stellungnahme auch zur Kenntnis genommen wird.

Ich pflege und glaube an den Grundsatz des gegenseitigen Respekts und der Fairness. Ich habe mehrfach eindringlich darum gebeten, dass in der öffentlichen Diskussion über Verantwortlichkeiten nicht vorschnell und reflexartig, sondern objektiv, also erst nach gründlicher Auswertung und Würdigung aller Fakten und Tatsachen, geurteilt wird.

Es wäre hilfreich gewesen, wenn Antworten auf gestellte Fragen auch Berücksichtigung finden. Meine Erfahrungen in den Anhörungen und Gesprächen in den letzten Wochen waren eine andere. Ich hatte nicht den Eindruck, dass man sich mit meiner Sicht der Dinge ernsthaft auseinandergesetzt hat. Vielmehr wurde ich vorverurteilt. Ich habe leider feststellen müssen, dass der Grundsatz des gegenseitigen Respekts und der Fairness nicht gleichermaßen für alle gilt.

In meiner Antrittsrede im April dieses Jahres habe ich gesagt, dass ich der Präsident aller Abgeordneten sein will und ich habe um Unterstützung und Wohlwollen des ganzen Hohen Hauses gebeten.

Das Amt des Landtagspräsidenten benötigt eine hohe Akzeptanz. Ich bin als Landtagspräsident darauf angewiesen, dass eine Mehrheit der Abgeordneten mir vertraut. Um dieses Vertrauen habe ich gekämpft. Die letzten beiden Wochen zeigen mir aber, dass die notwendige Vertrauensbasis in einer Weise beeinträchtigt ist, die mir die sachgerechte Fortführung meines Amtes unmöglich macht.

Güssau: „Standpunkte behalte ich bei“

Ich habe mich dazu entschlossen, unter Aufrechterhaltung meiner Standpunkte und Haltungen und im Bewusstsein meiner persönlichen Unschuld vom Amt des Landtagspräsidenten zurückzutreten.

Ich bedauere, dass ich diejenigen damit enttäusche, die von mir erwartet haben, dass ich keine persönlichen Konsequenzen für etwas ziehe, dass ich persönlich nicht zu vertreten habe.

Güssau-Rücktritt: Die Reaktionen bei Twitter