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  7. Vorgriffsstunde für Lehrer in Sachsen-Anhalt laut Gericht rechtswidrig

„Riesige Watsche für die Regierung“ Gericht kippt zusätzlich verlangte Unterrichtsstunde in Sachsen-Anhalt - das sagen die erfolgreichen Kläger

Seit zwei Jahren müssen angestellte und verbeamtete Pädagogen in Sachsen-Anhalt länger unterrichten. Zwei Betroffene haben sich erfolgreich gewehrt. Was das für Folgen hat.

Aktualisiert: 04.09.2025, 19:50
Die Klägerin Anke Prellwitz und der Kläger Volker Thiele im vergangenen Jahr im Gerichtssaal einer Vorinstanz.
Die Klägerin Anke Prellwitz und der Kläger Volker Thiele im vergangenen Jahr im Gerichtssaal einer Vorinstanz. (Foto: Hagen Eichler)

Magdeburg/MZ/dpa/hei - Die Regelung, nach der Lehrkräfte in Sachsen-Anhalt eine Stunde länger pro Woche vor der Klasse stehen müssen und dafür einen Ausgleich erhalten, ist rechtswidrig. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht Leipzig. Die Vorgriffsstundenregelung sei von der Ermächtigungsgrundlage im Landesbeamtengesetz nicht gedeckt und daher unwirksam, hieß es zur Begründung. Die Entscheidung ist rechtskräftig, es gibt keine Rechtsmittel mehr.