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Reaktionen aus Sachsen-Anhalt Nach Urteil zu Rundfunkgebühren: Heftige Kritik an CDU und Verfassungsrichtern

Aktualisiert: 05.08.2021, 12:00
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Sachsen-Anhalt durfte die Erhöhung der Rundfunkgebühren nicht erhöhen.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Sachsen-Anhalt durfte die Erhöhung der Rundfunkgebühren nicht erhöhen. (Foto: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa)

Magdeburg/Halle (Saale)/dpa/MZ - Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Sachsen-Anhalts Blockade der Rundfunkgebührenerhöhung war rechtswidrig. Nachdem die KEF als zuständige Instanz eine Erhöhung um 86 Cent beschlossen hatte, weigerten sich CDU und AfD bis zuletzt, die Erhöhung umzusetzen. Um nicht mit der AfD gemeinsam zu stimmen, hatte Ministerpräsident Haseloff (CDU) die Abstimmung kurzerhand abgesetzt. Sachsen-Anhalt hatte die Erhöhung damit verhindert.

Nun aber entschied das höchste Verfassungsgericht: Sachsen-Anhalt hätte das nicht machen dürfen. „Die CDU hat den Rundfunkanstalten aber auch dem Land Sachsen-Anhalt mit ihrem unverantwortlichen und eigenmächtigen Handeln, die Anpassung des Rundfunkbeitrags abzulehnen, immens geschadet“, teilte Grünen-Fraktionschefin Cornelia Lüddemann nach der Entscheidung mit. „Ich begrüße sehr, dass das Bundesverfassungsgericht im Sinne der Sender geurteilt hat und deren Unabhängigkeit damit sichert.“ Die Grünen hatten sich damals für die Erhöhung ausgesprochen. Im Streit darum wäre die Koalition beinahe zerbrochen.

Die SPD im Magdeburger Landtag begrüßte das Urteil aus Karlsruhe. Die Entscheidung der Verfassungsrichter belege auch, dass der im vergangenen Jahr so "erbittert" geführte Streit innerhalb der Kenia-Koalition aus CDU, SPD und Grünen über das Verfahren im Landtag "überflüssig" gewesen sei, erklärte Fraktionschefin Katja Pähle am Donnerstag. Die Rolle des Parlaments sei damit endgültig geklärt, nachträgliche Änderungen am Beitragsbeschlüssen dort nicht möglich.

Linke: Gebühren-Urteil eine „schallende Ohrfeige“ für Landesregierung

Sachsen-Anhalts Linke warf der geschäftsführenden Landesregierung verfassungswidriges Verhalten vor. „Das heute veröffentlichte Urteil ist eine deutliche Ohrfeige für die immer noch geschäftsführende Kenia-Koalition in Sachsen-Anhalt“, teilte Linken-Fraktionschefin Eva von Angern am Donnerstag mit. „Das Urteil macht noch einmal deutlich, dass hier sehenden Auges Verfassungsbruch durch die Koalition aus CDU, SPD und Grünen begangen wurde, nur um den Leuten vorzugaukeln, dass eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags von 86 Cent verhindert werden könnte.“ Leidtragende seien nun die Beitragszahler.

Die AfD hat harsche Kritik an der Entscheidung zur vorläufigen Erhöhung des Rundfunkbeitrags geübt. „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist zutiefst undemokratisch, weil es die Mitbestimmung der Länder bei der Festsetzung des Beitrages aushebelt“, sagte der Parteivorsitzende Tino Chrupalla am Donnerstag. Es sei Zeit für die Umwandlung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in ein Bezahlmodell. „Jeder Bürger soll frei entscheiden können, ob er das Programm ganz oder teilweise abonnieren will“, sagte Chrupalla, der gemeinsam mit Alice Weidel das Spitzenduo der AfD für die Bundestagswahl bildet.