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Erfolg in letzter Instanz Stadt in Sachsen-Anhalt gewinnt Musterprozess um Tagebaurestloch

Das Sanierungsunternehmen LMBV wollte nicht für Gewässerunterhaltung zahlen und klagte gegen die Stadt Zeitz. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun geurteilt - mit einem überraschenden Vergleich zum Rundfunkbeitrag.

Von Hagen Eichler 04.12.2025, 13:27
Das Tagebaurestloch Zipsendorf Süd bei Zeitz war Grund des juristischen Streits.
Das Tagebaurestloch Zipsendorf Süd bei Zeitz war Grund des juristischen Streits. (Foto: Yvette Meinhardt)

Magdeburg/MZ - Auch Besitzer aufgegebener Tagebaue müssen zur Gewässerunterhaltung beitragen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Mit dem Urteil (9 C 5.24 ) setzt sich die Stadt Zeitz (Burgenlandkreis) gegen den bundeseigenen Tagesbau-Sanierer LMBV durch. Das in der Lausitz ansässige Unternehmen sichert die Hinterlassenschaften des DDR-Braunkohleabbaus.