Erfolg in letzter Instanz Stadt in Sachsen-Anhalt gewinnt Musterprozess um Tagebaurestloch
Das Sanierungsunternehmen LMBV wollte nicht für Gewässerunterhaltung zahlen und klagte gegen die Stadt Zeitz. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun geurteilt - mit einem überraschenden Vergleich zum Rundfunkbeitrag.
04.12.2025, 13:27

Magdeburg/MZ - Auch Besitzer aufgegebener Tagebaue müssen zur Gewässerunterhaltung beitragen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Mit dem Urteil (9 C 5.24 ) setzt sich die Stadt Zeitz (Burgenlandkreis) gegen den bundeseigenen Tagesbau-Sanierer LMBV durch. Das in der Lausitz ansässige Unternehmen sichert die Hinterlassenschaften des DDR-Braunkohleabbaus.
