Altersvorsorge bei Sparkasse Sparkasse Altersvorsorge: Warnung vor Kündigung von umstrittenen Verträgen
Halle (Saale) - Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt warnt tausende Kunden verschiedener Sparkassen im Land davor, vorzeitige Kündigungen sogenannter Prämiensparverträge einfach hinzunehmen.
Zuletzt hatte die Saalesparkasse in Halle vielen ihrer Kunden langjährige attraktive Anlagen gekündigt und ein Alternativangebot gemacht.
Sparkasse: Kündigungsfrist Ende Mai
Die Frist, dieses anzunehmen, läuft Ende Mai aus. „Das kann allenfalls dann ein Pflaster auf den erlittenen Verlust sein, wenn der Sparvertrag schon länger als 23 Jahre läuft“, sagte Ute Bernhardt von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt.
Derzeit sind zahlreiche Verfahren in verschiedenen Instanzen bis zum Bundesgerichtshof anhängig - Entscheidungen werden in wenigen Monaten erwartet. Diese sind richtungsweisend für die ab November mögliche Musterfeststellungsklage.
Verbraucher könnten damit Kündigungen anfechten, ohne dass sie selbst einen Prozess gegen das Unternehmen führen müssen. Die juristische Auseinandersetzung übernehmen die Verbraucherschutzverbände.
Sparkasse lockte mit geringen Zinsen
Bei den Prämiensparverträgen hatten Sparkassen neben einer vergleichsweisen geringen Grundverzinsung ihren Kunden einen Bonus auf die jährliche Sparrate gezahlt. Geworben wurde mit einer Laufzeit von 25 Jahren, ab 15 Jahren ist ein Prämiensparvertrag überhaupt erst rentabel.
Viele Menschen haben das Angebot als Altersvorsorge genutzt. Während die Kunden also von solchen alten und lukrativen Verträge profitieren, verweisen die Banken angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase auf finanzielle Lasten und das Gebot der Wirtschaftlichkeit.
„Die berechtigten Kundenerwartungen wurden mit der vorzeitigen Kündigung grundlegend getäuscht“, erklärt dagegen Ute Bernhardt.
Sparkasse: Kunden fühlen sich von Bank getäuscht
Mit der Bonusstaffel und der ausgelobten Möglichkeit, 25 Jahre sparen zu können, seien die Verträge als klassische Vorsorgeverträge ausgelegt worden. „Mit der vorzeitigen Kündigung wird der bezweckte Erfolg vereitelt“, sagt die Rechtsreferentin. Betroffene fühlten sich von der Bank getäuscht.
Seit 2015 sind mindestens 5.000 Verträge von Sparkassen in Sachsen-Anhalt gekündigt worden - beginnend bei der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld, die nach eigenen Angaben 2.200 Verträge gekündigt hat, über die Kreissparkasse Stendal mit 2.200 Kündigungen und der Harzsparkasse mit 630 im Jahr 2016.
Anfang 2018 kündigte auch die Saalesparkasse langjährige Verträge - ohne Angaben zur Anzahl. Der Ansturm von geprellten Kunden auf die Verbraucherzentrale war jedoch enorm. Neun Informationsveranstaltungen in Halle sowie Sonderberatungstage gab es innerhalb von zwei Wochen. „Wir wurden regelrecht überrannt“, sagt Ute Bernhardt.
Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt betreut Kunden der Sparkasse
Von Beginn an ist die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt davon ausgegangen, dass ein Großteil der Kündigungen anfechtbar ist. In zwei Verfahren vor dem Amtsgericht Stendal Ende 2017 wurde zugunsten der Verbraucher entschieden. Die Kündigungen waren schon deshalb unwirksam, weil sie bereits 2016 für einen Termin 2018 beziehungsweise 2019 ausgesprochen wurden.
Auch im Fall der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld hatte die Verbraucherzentrale gegen Kündigungen geklagt. Am Ende waren jedoch das Landgericht Dessau und das Oberlandesgericht Naumburg der Auffassung, dass die betroffenen Sparer selbst klagen müssen. Einen positiven Effekt gab es dennoch: Seitdem haben andere Sparkassen zumindest diese Frist eingehalten. (mz)