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Testpflicht, Kontakte, Masken Sachsen-Anhalt lockert Corona-Regeln bereits am Donnerstag

Aktualisiert: 16.06.2021, 18:17
Ein Schild mit der Aufschrift „Mundschutzpflicht“ weist am Zaun einer Schule auf die Pflicht zum tragen eines Mund-Nasen-Schutzes hin.
Ein Schild mit der Aufschrift „Mundschutzpflicht“ weist am Zaun einer Schule auf die Pflicht zum tragen eines Mund-Nasen-Schutzes hin. (Foto: dpa/Symbol)

Die Testpflicht fällt vielerorts weg, beim Einkaufen und in Bus und Bahn genügen wieder OP- statt FFP2-Masken. Bereits am Donnerstag treten in Sachsen-Anhalt deutlich lockerere Corona-Regeln in Kraft.

Magdeburg (dpa/sa) - Die neuen Corona-Regeln für Sachsen-Anhalt mit zahlreichen Lockerungen treten bereits am Donnerstag in Kraft. Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) und Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) unterzeichneten die neue Corona-Landesverordnung laut einer Sprecherin des Gesundheitsministeriums am Mittwoch. Die neuen Regeln sollen zunächst bis zum 14. Juli gelten.

Die Landesregierung hatte die neuen Regeln am Dienstag grundsätzlich beschlossen und angekündigt, dass sie noch vor dem Wochenende wirksam werden sollten. Damit reagierte das Kabinett auf die zuletzt deutlich zurückgegangenen Infektionszahlen in Sachsen-Anhalt. Voraussetzung für die Lockerungen der 14. Corona-Landesverordnung ist, dass die Sieben-Tage-Inzidenz im betreffenden Landkreis unter 35 liegt. Das ist momentan überall in Sachsen-Anhalt der Fall, landesweit lag der Wert am Mittwoch Dienstag bei 5,2. Die neuen Corona-Regeln im Überblick:

KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN

Die Landesregierung verbietet größere Treffen künftig nicht mehr, sie empfiehlt nur noch, sie zu unterlassen. Anstelle der Kontaktbeschränkungen tritt die Empfehlung, größere Ansammlungen zu vermeiden, sich möglichst mit einem konstanten Personenkreis zu treffen und das möglichst im Freien.

MASKENPFLICHT

Das Tragen einer Maske bleibt dort, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann - etwa im öffentlichen Nahverkehr oder beim Einkaufen - bestehen. Vorgeschrieben ist künftig aber keine FFP2-Maske mehr, eine einfache medizinische Maske, etwa eine OP-Maske, reicht. Die Maskenpflicht im Unterricht entfällt ganz. Künftig soll der Mund-Nasen-Schutz nur noch außerhalb des Unterrichts in Gebäuden, etwa auf den Fluren, vorgeschrieben sein.

TESTPFLICHT

Minderjährige sind künftig von der Testpflicht ganz ausgenommen. Schülerinnen und Schüler sollen weiterhin zweimal wöchentlich in der Schule getestet werden, Tests im Freizeitbereich seien daher nicht mehr nötig, sagte Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD).

Unterschreitet ein Landkreis nach dem Inkrafttreten der neuen Landesverordnung zehn Tage lang die Inzidenz von 35, darf dort die Testpflicht in der Innengastronomie, bei Kulturveranstaltungen und im Vereinssport ausgesetzt werden. In Museen, Gedenkstätten, Ausstellungshäusern, Bibliotheken, Archiven und Autokinos besteht keine Testpflicht mehr.

In Ferienlagern und Ferienfreizeiten genügt ein Test zu Beginn des Aufenthalts. In Hotels, wo bisher bei Ankunft und dann alle 48 Stunden ein Test vorgelegt werden musste, ist dies nun nur noch alle 72 Stunden nötig.

PRIVATE FEIERN UND VERANSTALTUNGEN

Private Feiern sind wieder mit bis zu 50 Menschen erlaubt, ohne dass die Gäste ein Testergebnis vorlegen müssen. Wer in einer größeren Gruppe feiern möchte, muss die Feier professionell organisieren lassen. Professionell organisierte Veranstaltungen dürfen wieder mit bis zu 1000 Menschen draußen und bis zu 500 Menschen drinnen stattfinden, dann sind aber ein Hygienekonzept und negative Tests notwendig.

SPORT

Sport außerhalb von Vereinen ist wieder mit mehr als einer weiteren Person erlaubt. Sportanlagen und Schwimmbäder dürfen pro zehn Quadratmeter Fläche einen Sportler einlassen. Für Sporthallen, Schwimmhallen, Fitnessstudios oder anderen geschlossenen Räumen ist weiterhin ein Test und Anwesenheitsnachweis vorgeschrieben, Freibäder dürfen auch ohne negatives Testergebnis besucht werden.

DISCOS, SAUNEN, INDOOR-SPIELPLÄTZE

„Es darf wieder getanzt werden“, sagte Wirtschaftsminister Armin Willingmann (SPD). Die Clubs und Diskotheken dürfen nach vielen Monaten wieder öffnen. Die Besucherzahl ist allerdings auf 60 Prozent der sonst zugelassenen Personen begrenzt. Außerdem müssen Besucher einen negativen Test vorweisen. Die gleichen Regeln gelten für Saunen und Indoor-Spielplätze. (dpa)