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Masken, Kontakte, Testpflicht
 
Tanzen ist wieder erlaubt: Das sind Sachsen-Anhalts neue Corona-Regeln

Die Corona-Inzidenz in Sachsen-Anhalt ist inzwischen einstellig. Daher lockert die Landesregierung die Corona-Regeln erneut. Am Dienstag gab es Informationen zur neuen Verordnung.

Aktualisiert: 15.06.2021, 20:23
Sachsen-Anhalt will die aktuellen Corona-Regeln noch einmal anpassen.
Sachsen-Anhalt will die aktuellen Corona-Regeln noch einmal anpassen. (Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-Zentralbild/dpa)

Magdeburg - Angesichts der entspannten Corona-Lage in Sachsen-Anhalt hat die Landesregierung erneut weitgehende Regellockerungen beschlossen. Am Dienstag einigte sich das Kabinett um Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) darauf, die bisherigen Test- und Maskenpflichten zurückzufahren.

Zudem kommt die Regierung der Gastronomie- und Veranstaltungsbranche entgegen. „Der Sommer muss ein guter Sommer für uns werden“, sagte Haseloff. Er betonte: Sachsen-Anhalt liege mit einem Inzidenzwert von sieben deutlich unter dem Bundesschnitt (15). Die neue Verordnung soll bereits zum Wochenende in Kraft treten und zunächst vier Wochen gültig bleiben. Die MZ erklärt die Neuerungen im Detail.

1. Bisheriges Kontaktverbot im Privaten fällt weg

Bislang dürfen sich maximal zehn Personen privat treffen - die   relativ strenge Regel weicht nun einer Empfehlung. Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) rät mit der neuen Verordnung nur noch dazu, größere Treffen zu vermeiden. Verboten sind sie jedoch nicht mehr. Die Ministerin empfiehlt aber weiterhin, den Kreis der Kontakte klein zu halten und Treffen ins Freie zu verlegen.

2. Höhere Personenlimits bei Veranstaltungen

Es gibt mehr Möglichkeiten für Feiern und Veranstaltungen. Private Partys sind mit bis zu 50 Personen ohne Tests erlaubt, bei höheren Teilnehmerzahlen bedarf es eines Hygienekonzepts - zum Beispiel in einer Gaststätte. Solche professionellen Veranstaltungen sind im Freien mit bis zu 1.000 Personen erlaubt, in Innenräumen mit 500. Voraussetzung sind negative Corona-Tests, erklärte Grimm-Benne. Geimpfte Personen und solche, die als genesen gelten, werden bei diesen Personenlimits nicht mitgezählt.

3. Lockerung der Test- und Maskenpflicht


Auf Schulhöfen und im Unterricht streicht Bildungsminister Marco Tullner (CDU)   die Maskenpflicht, auf engen Gängen im Schulgebäude gilt sie aber weiter. Tullner begründet diesen Schritt auch damit, dass bereits alle Lehrer ein Impfangebot erhalten haben - sein Ministerium geht davon aus, dass mindestens 80 Prozent des Schulpersonals geimpft sind.

Auch neu: Für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre entfällt die Testpflicht im Freizeitsport - die weiter bestehende Testpflicht im Schulbetrieb genüge bereits, so Grimm-Benne. Von der gelockerten Maskenpflicht profitieren auch Erwachsene: Im öffentlichen Nahverkehr - also in Bussen, Bahnen und Taxis - genügt künftig eine einfache OP-Maske. Nicht mehr vorgeschrieben ist dagegen das sicherere FFP2-Modell.

4. Öffnungen für Diskos, Gaststätten ohne Test


Sie gelten als heikelstes Milieu in der Virus-Krise, doch auch Diskos     und Tanzlokale dürfen angesichts niedriger Corona-Zahlen wieder öffnen. Voraussetzung: Negativ-Tests für Gäste und eine maximal 60-prozentige Auslastung der Clubs, so Wirtschaftsminister Armin Willingmann (SPD). Auch Freizeitparks, Indoor-Spielplätze und Saunen dürfen öffnen, sofern Gäste Negativtests vorlegen.
Eine weitere Neuerung: Für Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben reicht künftig ein Test alle 72 Stunden - anders als bisher genüge dann also einer pro Wochenende, so Willingmann.

Für die Innengastronomie gilt derzeit noch eine Testpflicht, eine Lockerung gibt es aber auch hier: Bleibt die Inzidenz ab Inkrafttreten der neue Verordnung zehn Tage stabil unter 35, können Landkreise diese Testpflicht aufheben. Verzichtet werden kann dann auch auf Tests bei Kulturveranstaltungen und im Trainingsbetrieb des organisierten Sports. (mz)