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Putins Angriffskrieg Polizei geht gegen „Z“-Symbol vor: Rund 50 Verfahren in Sachsen-Anhalt

Es ist das Erkennungszeichen russischer Truppen im Angriffskrieg gegen die Ukraine: Das „Z“-Symbol kann in Deutschland strafbar sein. Laut Sachsen-Anhalts Innenministerium ermittelt Sachsen-Anhalts Polizei bereits in zahlreichen Fällen.

Von Jan Schumann 25.05.2022, 11:02
Das Erkennungszeichen russischer Truppen: Das "Z"-Symbol.
Das Erkennungszeichen russischer Truppen: Das "Z"-Symbol. Foto: dpa

Magdeburg/MZ - Es ist das Symbol von Putins Truppen, es steht auch für Kriegsverbrechen: Das russische „Z“-Zeichen, das seit Februar auf Putins Panzern durch die Ukraine rollt, kann in Deutschland strafbar sein. Am Mittwoch legte Sachsen-Anhalts Innenministerium erstmals offen: Bereits in 46 Fällen hat die Landespolizei deshalb Ermittlungen eingeleitet. Immer ging es um das Zeigen des „Z“ in Sachsen-Anhalt. Mögliches Delikt: Billigung von Straftaten - in diesem Fall eines völkerrechtswidrigen Angriffskriegs.

In sieben weiteren Fällen ermittelt Sachsen-Anhalts Polizei wegen anderer Äußerungen oder Taten, die ebenfalls eine Verherrlichung des russischen Feldzugs nahelegen, erklärte das Innenministerium in Magdeburg am Mittwoch. Erhoben werde die Statistik seit 24. Februar.

Innenministerin: „Lassen keine Verherrlichung zu“

„In Sachsen-Anhalt lassen wir keine Verherrlichung oder auch nur Billigung des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieges auf den freien, souveränen Staat Ukraine zu“, sagte Innenministerin Tamara Zieschang (CDU). „Jegliche Handlungen, Äußerungen oder Symbole, mit denen bereits eine Billigung des russischen Angriffskrieges zum Ausdruck kommt, sind Straftaten und werden von der Landespolizei auch konsequent ermittelt und verfolgt.“

Derartige Symbole würden sofort beseitigt und auf Versammlungen gar nicht erst zugelassen, so Zieschang.

Allein 20 Fälle in Polizeiinspektion Magdeburg

Der Umgang mit dem russischen „Z“ ist juristisch schwierig – schließlich handelt es sich nicht per se um ein verbotenes Symbol wie etwa das Hakenkreuz. Es kommt also in jedem Fall auf den Kontext an, in dem das „Z“ in Deutschland gezeigt wird. „Die rechtliche Bewertung jedes Einzelfalls erfolgt letztendlich durch Staatsanwaltschaften und Gerichte“, so das Innenministerium. Die Polizei solle im Zweifel Ermittlungen einleiten.

Die meisten Strafanzeigen registrierte die Polizeiinspektion Magdeburg (20), allein im untergeordneten Revier Harz gibt es elf Ermittlungsverfahren. Die Polizeiinspektion Dessau zählte 16 Anzeigen aufgrund des „Z“ Symbols, acht davon allein im Revier Wittenberg. Die Inspektion Stendal meldete elf Ermittlungsverfahren, Halle sechs.

In der Saalestadt hatte die Polizei Ende April auf einer Demo ein T-Shirt verboten, das den weißen Aufdruck „mmmhhh Z-itronenlimonade“ verwendete – mit einem übergroßen Z. Das Verbot wurde vom Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt gebilligt.