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  7. Fluchtversuch des Halle-Attentäters Stephan B: Freispruch für JVA-Personal im Roten Ochsen Halle

Synagogenanschlag Nach Fluchtversuch des Halle-Terroristen: Freispruch für das JVA-Personal im Roten Ochsen Halle

Beim Ausbruchversuch des Rechtsterroristen Stephan B. im Jahr 2020 hat niemand Pflichten verletzt, urteilen Ermittler des Justizministeriums. Zugleich klagen sie über die Behinderung ihrer Arbeit.

Von Hagen Eichler 20.10.2021, 20:00
Im Gefängnis Roter Ochse konnte der Attentäter Stephan B. einen Zaun überklettern. Disziplinarverfahren gegen verantwortliche Beamte sind jetzt abgeschlossen.
Im Gefängnis Roter Ochse konnte der Attentäter Stephan B. einen Zaun überklettern. Disziplinarverfahren gegen verantwortliche Beamte sind jetzt abgeschlossen. Foto: imago/Christian Schroedter

Magdeburg/MZ - Der spektakuläre Fluchtversuch des rechtsextremen Attentäters von Halle am Pfingstsonnabend 2020 bleibt für das Gefängnispersonal und die Verantwortlichen im Justizministerium disziplinarrechtlich ohne Konsequenzen. Nach MZ-Informationen hat das Justizministerium sämtliche Verfahren eingestellt. Zehn Personen sind vom Vorwurf pflichtwidrigen Verhaltens entlastet. In einem Bericht stellen die Untersuchungsführer allerdings auch fest, dass Unterlagen gefehlt und teils hochrangige Ministeriale nicht kooperiert hätten. Diesen Vorwurf erheben sie auch gegen Ex-Staatssekretär Hubert Böning (CDU).