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Verkehr Mit Tempo 417 auf der A2: Raser droht Strafe

Die Polizei in Sachsen-Anhalt leitet Verfahren gegen einen tschechischen Millionär ein: Ihm wird ein illegales Autorennen vorgeworfen. Kommt ein Tempolimit?

Von Julius Lukas Aktualisiert: 24.01.2022, 21:48
Mit 417 km/h auf der Autobahn - das lässt auch die Debatte über ein tempolimit wieder aufflammen.
Mit 417 km/h auf der Autobahn - das lässt auch die Debatte über ein tempolimit wieder aufflammen. imago images/MiS

Halle/MZ - - Mit 417 Kilometern pro Stunde über die Autobahn 2: Auf den Geschwindigkeitsrausch des tschechischen Millionärs Radim Passer bei Burg (Kreis Jerichower Land) könnte eine empfindliche Strafe folgen. Wie der Zentrale Verkehrs- und Autobahndienst der Polizei Sachsen-Anhalt am Montag mitteilte, wurde ein Verfahren gegen den Raser eingeleitet. „Es geht um den Vorwurf eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens“, sagte Sprecherin Doreen Günther der MZ. Der Fall liege nun zur rechtlichen Würdigung bei der Staatsanwaltschaft. „Dort muss entschieden werden, wie es weitergeht“, so Günther.

Highspeed-Fahrt bereits im Juli 2021

Die Hochgeschwindigkeitsfahrt, die aktuell international für Aufsehen sorgt, fand laut Passers eigener Aussage bereits im Juli 2021 statt. Auf dem schnurgeraden Abschnitt der A2 zwischen Ziesar und Theeßen, kurz hinter der Grenze zu Brandenburg, beschleunigte der Tscheche seinen Bugatti Chiron auf 417 Kilometer pro Stunde. Der mit 1.500 PS ausgestattete Chiron gilt als schnellster Serienwagen der Welt. Von null auf 300 km/h braucht er 13,6 Sekunden. Erst bei 420 Kilometer pro Stunde regelt er das Tempo ab. An diese Marke wollte Passer wohl so nah wie möglich herankommen. Zuvor war das im öffentlichen Straßenverkehr noch niemandem gelungen.

Auf den gefährlichen Sprint wurde die Polizei nicht durch eine eigene Tempomessung aufmerksam. „Das könnten unsere Geräte gar nicht erfassen“, sagte Doreen Günther. Zudem gelte auf dem A2-Abschnitt auch kein Tempolimit, weswegen dort keine Messungen vorgenommen würden. Radim Passer löste das Verfahren gegen ihn indirekt selbst aus, da er Mitte Januar ein Video der Fahrt auf der Plattform Youtube hochlud. Über 6,5 Millionen Menschen haben es bisher gesehen.

Autorennen seit 2017 verboten

Dass ohne Tempolimit eine Strafe in Betracht kommt, liegt am seit Oktober 2017 geltenden Verbot für Kraftfahrzeugrennen. Demnach braucht es nicht einmal ein zweites Fahrzeug, mit dem um die Wette gefahren wird. „Den Tatbestand erfüllt, wer mit dem Ziel eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen unterwegs ist und dabei andere gefährdet“, sagte Doreen Günther. Da die Fahrt laut Passer um 4.50 Uhr am Morgen stattfand, waren zwar nur sehr wenige Autos unterwegs. „Aber hätte der Fahrzeugführer die Kontrolle verloren, hätte es zum Unfall kommen können.“

Wollen wir Multimillionären erlauben, auf öffentlichen Straßen ihre Späße zu treiben, die Menschenleben gefährden können.

Ferdinand Dudenhöfer, Autoexperte

Das Verhalten des tschechischen Millionärs, der in der Immobilienbranche zu seinem Vermögen kam, führte neben Bewunderung von Autofans auch zu viel Kritik. „Wollen wir Multimillionären erlauben, auf öffentlichen Straßen ihre Späße zu treiben, die Menschenleben gefährden können“, fragte etwa Autoexperte Ferdinand Dudenhöffer und regte an, per Gesetz nur noch Autos zuzulassen, die eine bestimmte Höchstgeschwindigkeit nicht überschreiten. Auch Sachsen-Anhalts Verkehrsministerin Lydia Hüskens äußerte sich kritisch. Es liege an jedem Einzelnen, mit der Freiheit fehlender Geschwindigkeitsbeschränkungen verantwortungsvoll umzugehen, so die FDP-Politikerin. „Im vorliegenden Fall darf man daran Zweifel haben.“

Kein Unfallschwerpunkt

Ein generelles Tempolimit in Folge der Aktion sieht Hüskens allerdings skeptisch. Selbst eine Einschränkung für den betroffenen A2-Abschnitt ist laut Polizei unwahrscheinlich. „Dort gab es in den vergangenen Jahren keine Unfallhäufung“, so Doreen Günther. Zudem sei die Fahrbahn in Ordnung und es gebe keine Beeinträchtigung durch Kurven oder Anstiege. „Nur dass dort jemand schnell fährt, reicht nicht aus.“

Sollte es zu einem Gerichtsprozess kommen, droht Radim Passer entweder eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.