Druck auf Kliniken Krankenhäuser in Sachsen-Anhalt: Ministerin droht mit Schließung

Magdeburg - Sachsen-Anhalts Krankenhäuser sollen strenger überwacht werden. Bei Mängeln in der Versorgung der Patienten soll das Sozialministerium Sanktionen bis hin zur Schließung aussprechen können.
Das sieht ein Gesetzentwurf von Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) vor, der an diesem Dienstag im Kabinett beraten wird.
Krankenhäuser dürfen Patienten nicht abweisen
Zwei Ärgernisse soll die Neufassung des Krankenhausgesetzes abstellen. Zum einen geht es um Fälle, in denen Kliniken ihrem Versorgungsauftrag nicht nachkommen, also Patienten mit bestimmten Leiden abweisen, obwohl sie laut Krankenhausplan zur Behandlung verpflichtet wären.
Zum zweiten geht es um Verstöße gegen Qualitätsstandards, beispielsweise zu lange Wartezeiten auf eine Operation.
Druck auf Krankenhäuser soll wachsen
In diesen Fällen soll das Sozialministerium den Versorgungsauftrag einschränken oder ganz entziehen dürfen. Dem Krankenhaus würde so die Finanzierung gekappt: Es dürfte bei den Kassen keine Behandlungen mehr abrechnen und würde vom Land auch keine Investitionsmittel mehr erhalten.
„Wir hatten bisher keine Möglichkeit, bei solchen Problemen Druck auf die Krankenhäuser auszuüben“, erklärt Ministerin Grimm-Benne den Vorstoß. Vor allem in Notfällen müssten Krankenhäuser jederzeit für Patienten offenstehen, fordert sie. „Dass sich ein Krankenhaus von der Notfallversorgung einfach abmeldet, geht gar nicht, finde ich.“
Ameos nach Aufnahmestopp in den Schlagzeilen
Mit Aufnahmestopps für Patienten hat vor allem der Betreiber Ameos für Schlagzeilen gesorgt. Im Salzlandkreis wurden immer wieder Stationen wie die Innere Medizin, die Intensivstation, die Schockraumversorgung und die Radiologie abgemeldet.
Als Gründe wurden Personalmangel, erschöpfte Bettenkapazitäten oder Wartungsarbeiten angeführt. Das führt zu langen Fahrten im Rettungswagen, im Extremfall zu einer Odyssee zwischen verschiedenen Krankenhäusern.
Noch im April hatte das Sozialministerium dem empörten Landrat des Salzlandkreises erklärt, mangels einer staatlichen Krankenhausaufsicht könne man nichts tun.
Zu den Qualitätsmängeln, die Grimm-Benne im Blick hat, zählt auch das Unterschreiten bestimmter Fallzahlen. Wenn eine Operation zu selten ausgeführt werde, gebe es das Risiko einer nicht optimalen Versorgung, argumentiert sie.
Qualitätsmängel in Krankenhäusern?
Die Krankenkassen begrüßen die neuen Sanktionsmöglichkeiten. „Zum Wohl und Schutz der Patienten muss von diesem Recht auch Gebrauch gemacht werden“, fordert Ralf Dralle, Vorstand der AOK Sachsen-Anhalt. Die Krankenhäuser hingegen weisen den Vorwurf nicht ausreichender Qualität zurück.
Die Verschärfung der Aufsicht habe politische Gründe, kritisiert Gösta Heelemann von der Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt. „Es ist unser ureigenstes Interesse, die Patienten optimal zu versorgen, schon aus Haftungsgründen.“ Dennoch verweigere man sich den Neuregelungen nicht.
48 Krankenhäuser in Sachsen-Anhalt
Der Verband bemängelt seinerseits, dass im Gesetz die Verpflichtung des Landes zu Krankenhaus-Investitionen nicht deutlicher formuliert worden sei. Nach Berechnung der Krankenhausgesellschaft hat sich in den vergangenen 15 Jahren ein Investitionsstau von 900 Millionen Euro aufgetürmt.
In Sachsen-Anhalt gibt es derzeit 48 Krankenhäuser. Träger sind Kommunen, Kirchen, das Land sowie kommerzielle Anbieter. Eine Ausdünnung des Netzes hat die Sozialministerin schon vor den Beratungen über das Gesetz ausgeschlossen. Krankenkassen hingegen halten 40 bis 42 Kliniken für ausreichend. (mz)