Kommentar zum Compact-Magazin Das Compact-Urteil ist kein Freibrief
Das rechtsextreme Compact-Magazin darf weiter erscheinen. Das mag schwer auszuhalten sein, aber die Pressefreiheit ist ein hohes Gut.

Halle/MZ - Es mag schwer auszuhalten sein: Das Compact-Magazin darf weiter erscheinen; jenes Zentralorgan der extremen Rechten, das Hass und Hetze verbreitet, Andersdenkende diffamiert und fremdenfeindliche Ressentiments bedient – und damit enorme Reichweite erzielt. Das Urteil das Bundesverwaltungsgerichts ist trotzdem nachvollziehbar. Die Pressefreiheit ist ein hohes Gut, grundgesetzlich geschützt, sie gilt auch für Rechtsextremisten, Verschwörungstheoretiker und andere Feinde der Demokratie.
Allerdings ist das Urteil kein Freibrief für Compact, einfach weiterzumachen wie bisher. Compact ist kein Medium wie jedes andere. Das Gericht bescheinigt den Machern um Chefredakteur Jürgen Elsässer eine „politische Agenda“, sie verstünden sich als „Teil einer Bewegung“. Zudem betonen die Richter, verfassungswidrige Aktivitäten von Compact hätten sich „noch nicht“ als prägend erwiesen. Das darf man als Hinweis deuten, dass Elsässer und Co. an einem Aus nur knapp vorbeigeschrammt sind.
Rückschlüsse auf ein mögliches AfD-Verbotsverfahren lässt das Urteil, anders als Elsässer glauben machen will, nicht zu: Da gibt es keinen Automatismus. Nach den Erfahrungen aus dem gescheiterten Magazin-Verbot gilt es gleichwohl, ein Verfahren gegen die AfD gründlicher denn je zu prüfen, um das Risiko eines Schiffbruchs soweit wie möglich zu minimieren.