Kommentar zu Staatsleistungen für Kirchen Auf ewig verbunden?
Eigentlich soll der Staat seine Zahlungen an die Kirchen ablösen. Leider ist das nicht in Sicht.

Magdeburg/MZ - Jahr für Jahr schrumpft die Zahl der Christen in Sachsen-Anhalt. Zugleich erhöht sich aber die Summe, die die Landesregierung an die Kirchen überweist – aktuell sind es bereits 44 Millionen Euro. In einem Land, dessen Bevölkerung dem Christentum meist desinteressiert oder ablehnend gegenübersteht, gibt es kaum noch Verständnis für diese Zahlungen. Kirche und Staat sollen strikt getrennt sein – diese Forderung würde bei einer Abstimmung sofort eine breite Mehrheit finden.
Das Grundgesetz, dessen Geltungsbereich Sachsen-Anhalt 1990 beigetreten ist, sagt allerdings etwas anderes. Eine strikte Trennung von Kirche und Staat ist dort keineswegs vorgesehen. In der Schule etwa sollen beide Seiten zusammenwirken: Der Religionsunterricht genießt Verfassungsrang.
Das Grundgesetz schließt Willkür aus
Auch historisch entstandene finanzielle Ansprüche schützt das Grundgesetz durch Übernahme älterer Passagen aus der Weimarer Reichsverfassung. Diese Zahlungen sollen „abgelöst“ werden, heißt es dort. Das bedeutet: Die Länder dürfen diese Zahlungen nicht einfach einstellen. Sie müssen eine angemessene Entschädigung zahlen.
Der unzweifelhafte Volkswille und die rechtliche Situation stehen also im Widerspruch zueinander. Hinzu kommt der knappe Spielraum der öffentlichen Kassen. Kaum ein Bundesland kann mehrstellige Millionen- oder gar Milliardensummen für einen Deal mit den Kirchen aufbringen.
Die Ampel versucht es - doch Erfolg wird sie wohl nicht haben
Eine solche Abmachung würde auch beim Wähler auf energischen Widerstand stoßen, wie nicht nur Sachsen-Anhalts Staatskanzleichef Rainer Robra (CDU) ahnt. Die Länder wollen daher lieber alles lassen, wie es ist – wohl auch, weil sie die integrierende Rolle der Kirchen schätzen.
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Es ist ehrbar, dass die Ampel versucht, einen seit 1919 geltenden Verfassungsauftrag endlich zu erfüllen. Ein Erfolg ist aber nicht absehbar. Das ist für jeden, der das Grundgesetz ernst nimmt, unbefriedigend.