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Halle-Attentäter nahm Geiseln Auch in Haft noch brandgefährlich - deshalb steht Stephan B. ab Donnerstag erneut vor Gericht

In einem Mammutprozess wurde der Halle-Attentäter Stephan B. 2020 zu lebenslanger Haft verurteilt. Jetzt muss er wieder vor Gericht: weil er Knastmitarbeiter als Geiseln nahm. Über einen Gefangenen, der die deutsche Justiz an ihre Grenzen bringt.

Von Jan Schumann 22.01.2024, 18:08
Halle-Attentäter Stephan B. muss sich ab Donnerstag wieder vor Gericht verantworten.
Halle-Attentäter Stephan B. muss sich ab Donnerstag wieder vor Gericht verantworten. (Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild)

Halle/Magdeburg/MZ - Bevor er für immer ins Gefängnis muss, lässt Stephan B. noch einmal den gesamten Gerichtssaal zusammenzucken. Es ist der 21. Dezember 2020, nach einem fünfmonatigen Mammutprozess mit höchster Sicherheitsstufe ist der Synagogen-Attentäter von Halle vor wenigen Sekunden zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Richterin Ursula Mertens wünscht den Anwälten gerade noch frohe Weihnachten – da schleudert der Rechtsterrorist plötzlich von seinem Sitzplatz aus einen zusammengerollten Aktenhefter in Richtung Nebenkläger. Ein Schrei geht durch den Gerichtssaal. Niemand wird verletzt, doch der Schreck sitzt tief. Bewaffnete Spezialkräfte überwältigen B. binnen Sekunden und führen ihn ab: Seine Haftstrafe beginnt.