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„Unbefugte Hilfe“ Grundsteuer-Ärger: Seniorenbeiräte in Sachsen-Anhalt dürfen Bürgern nicht helfen

In Staßfurt wollten Ehrenamtliche bei Fragen zur neuen Grundsteuererklärung mit Rat zur Seite stehen. Doch das ist verboten, erklärt das Finanzministerium von Sachsen-Anhalt.

Von Hagen Eichler Aktualisiert: 21.07.2022, 08:19
Helfen unzulässig: In Staßfurt sorgt sich der Seniorenbeirat um ältere Mitbürger, die mit der Grundsteuererkläung überfordert sind.
Helfen unzulässig: In Staßfurt sorgt sich der Seniorenbeirat um ältere Mitbürger, die mit der Grundsteuererkläung überfordert sind. (Foto: Peter Gercke/dpa)

Magdeburg - Städten und Gemeinden, aber auch Seniorenvertretungen ist es untersagt, ihren Bürgern beim Erstellen der neuen Grundsteuererklärung zu helfen. Das erklärte das Landesfinanzministerium am Mittwoch auf MZ-Anfrage. Es bestätigte damit eine Auskunft, die zuvor der SPD-Landtagsabgeordnete Rüdiger Erben erhalten hatte.