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Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt: Urteil gegen Ex-Polizei-Vizechef Deppe bestätigt

16.11.2011, 11:15

Magdeburg/dpa. - Der frühere stellvertretende Leiter derPolizeidirektion Nord, Klaus-Peter Deppe, hat sich derBestechlichkeit schuldig gemacht. Das hat das Landgericht Magdeburgam Mittwoch entschieden und eine Berufung des 57 Jahre altenAngeklagten und seines 36 Jahre alten Mitangeklagten verworfen. «DieBeweislage zeigt, dass der hoch verschuldete Angeklagte seinemPartner Vorteile bei der Vergabe von Polizeiaufträgen verschaffenwollte», sagte der Vorsitzende Richter, Ulf Majstrak, in derUrteilsbegründung.

Das Landgericht bestätigte damit die Entscheidung desAmtsgerichtes Magdeburg, das Deppe am 4. Juli wegen Bestechlichkeitunter Einbeziehung einer früheren Verurteilung wegen Betrugs zu einerGesamtstrafe von 15 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt hatte. DerMitangeklagte - er ist nach eigenen Angaben unter anderem alsFinanzberater tätig - bekam damals eine Geldstrafe in Höhe von 3300Euro. Auch dessen Berufung lehnte das Landgericht ab.

Nach Auffassung der Kammer hat Deppe verschiedene Druckaufträgeder Polizei an den 36 Jahre alten Inhaber einer Medienagenturvergeben, der ihm dafür Unterstützung beim Bewältigen seinerSchuldenprobleme zusagte. So hatte der Mitangeklagte unter anderemmit den Gläubigern Deppes und dessen Banken gesprochen - dadurchwurde zum Beispiel eine Umschuldung erreicht. Im Gegenzug erhielt erdie Aufträge. Dabei ging es im wesentlichen um den Druck vonVisitenkarten für 3200 Polizeibeamte sowie um eine Polizeizeitung.

Ob Deppe und der 36-Jährige Revision einlegen werden, wollen dieVerteidiger noch prüfen. Sie hatten für die beiden Angeklagten aufFreispruch plädiert. Die Staatsanwaltschaft hielt das Urteil desAmtsgerichtes für angemessen.

In einem ersten Prozess hatte Deppe am 19. Mai wegen dreifachenBetruges eine Bewährungsstrafe von neun Monaten erhalten. DiesesUrteil ist nach Gerichtsangaben bereits rechtskräftig. Der Beamtehatten die Taten in vollem Umfang eingeräumt. Demnach hat er einenKreditgeber von 2005 bis 2007 über seine finanzielle Lage getäuscht,so dass er Kredite in Höhe von 26 000 Euro bekam.

Das Verwaltungsgericht Magdeburg hatte Deppe mit einem Urteil vom27. Oktober dieses Jahres aus dem Amt entfernt. Geklagt hatte DeppesArbeitgeber, das Innenministerium. «Das Urteil ist jedoch noch nichtrechtskräftig», sagte der Vizepräsident des Verwaltungsgerichtes, UweHaack. Nach dem Beamtenstatusgesetz verliere Deppe ohnehin seinenPosten, wenn er zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahrverurteilt wird. Deppe hatte das Amt 2008 übernommen und ist seitAugust 2009 suspendiert.