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Corona Weiter Maskenpflicht beim Besuch der Kreisverwaltung Saalekreis

Die Quarantäneregelungen sind aufgrund der hohen Inzidenz verlängert worden.

02.04.2022, 08:00
Der Saalekreis hat seine Corona-Allgemeinverfügung verlängert. Bisherige Regelungen bleiben aufgrund der hohen Inzidenz bestehen.
Der Saalekreis hat seine Corona-Allgemeinverfügung verlängert. Bisherige Regelungen bleiben aufgrund der hohen Inzidenz bestehen. Foto: dpa

Merseburg/MZ - Aufgrund der aktuellen Corona-Entwicklungen und den weiterhin hohen Inzidenzen hat der Saalekreis seine Allgemeinverfügung zur Regelung der Quarantäne verlängert. Diese ist ab sofort wirksam. Die bisherigen Regelungen zur Absonderung bleiben bestehen.

Die Kreisverwaltung bleibt weiterhin für den Bürgerverkehr geschlossen. Ein Besuch ist nur über Terminvergabe möglich. Ausnahmen gelten im Straßenverkehrsamt. Zusätzlich gilt für den Bürgerverkehr eine Maskenpflicht (FFP2 oder medizinischer Mund-Nasen-Schutz) beim Betreten der Kreisverwaltung bis zum 19. April. Auch in der Impfstelle ist der Zutritt weiterhin nur mit FFP2-Maske gestattet. Das geht aus einer Pressemitteilung hervor. Weitere Informationen im Internet: www.saalekreis.de