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Unmut in Farnstädt  Unmut in Farnstädt : Ist das Land gegen Bebauung der Gartensiedlung in Alberstedt?

Von Anke Losack 30.10.2019, 13:30
Der Farnstädter Gemeinderat ist über einen Einwand des Landes zum Entwurf des Bebauungsplans „Gartensiedlung“ Alberstedt in der jüngsten Sitzung des Rates verärgert.
Der Farnstädter Gemeinderat ist über einen Einwand des Landes zum Entwurf des Bebauungsplans „Gartensiedlung“ Alberstedt in der jüngsten Sitzung des Rates verärgert. www.imago-images.de

Farnstädt - „Wenn es um die Vergabe von Fördermitteln geht, wird uns die demografische Entwicklung vorgeworfen. Jetzt tun wir was dagegen, da wird uns vorgeworfen, dass wir was dagegen tun“, meinte Frank Henschel, Mitglied im Farnstädter Gemeinderat. Er stand mit seiner Unmutsäußerung über einen Einwand des Landes zum Entwurf des Bebauungsplans „Gartensiedlung“ Alberstedt in der jüngsten Sitzung des Rates nicht allein da. „Es ist ein Einwand gegen eine Gemeinde, die sich Gedanken macht, wie sie ihre demografischen Probleme gegebenenfalls ausgleicht: Das ist unanständig, muss ich sagen“, so Farnstädts Bürgermeister Frank Mylich (parteilos).

Farnstädt verfügt für den Ortsteil Alberstedt nicht über einen Flächennutzungsplan

Der Gemeinderat Farnstädt will der Nachfrage nach Bauland in Alberstedt begegnen und Bauwillige anlocken. Da kommunale Flächen dafür rar sind, kam von Ratsmitgliedern bei einer Begehung in Alberstedt die Idee auf, Teile einer Schrebergartenanlage zur Bebauung auszuweisen. Ein Bebauungsplan wurde auf den Weg gebracht. Potenziell sind sieben Baugrundstücke mit einer Flächengröße von circa 800 bis 1300 Quadratmeter angedacht. Bei der Auslegung des Entwurfs gab es allerdings „Widerstand“, wie es Bauamtsleiterin Maria Wrede nannte. Ein Einwand kam vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt.

Wie schon bei Entwürfen zu Bebauungsplänen in anderen Kommunen, etwa in Querfurt beim Vorhaben Siedlung-Süd Lodersleben, möchte das Land einen Flächennutzungsplan. Wrede erklärt dazu: „Grundsätzlich ist ein Flächennutzungsplan ein vorbereitendes Planungsinstrument, welches den Facettenreichtum der gemeindlichen Entwicklung aufzeigen soll. Eine Ermittlung des künftigen Wohnflächenbedarfs ist darin eingebettet und stellt einen wichtigen Baustein dar.“ Farnstädt verfügt für den Ortsteil Alberstedt nicht über einen Flächennutzungsplan. Die Gemeinde sei jedoch auch weder großräumig angelegt, noch siedlungspolitisch brisant, so die Bauamtsleiterin. Eine Eigenentwicklung könne hier auch durchaus durch die Aufstellung eines einzigen Bebauungsplan widerspiegelt werden, sagt sie.

Neuer Bebauungsplan:  „Wir müssen sehen, wie sich das Land weiter verhält“

Wredes Angaben zufolge war der Hinweis vom Ministerium nicht der einzige, der im Rahmen der Auslegung einging. Es habe auch einen von der Unteren Emissionsschutzbehörde gegeben. Die zukünftige „Gartensiedlung“ war zunächst als reines Wohnbaugebiet festgeschrieben. „Dafür konnten die Emissionsschutzwerte aufgrund der Lärmbelästigung durch die Kreisstraße nicht eingehalten werden“, so die Bauamtsleiterin. Die Gemeinde Farnstädt musste ein Lärmgutachten veranlassen. Dem folgend ist die Änderung vorgenommen worden, dass die zukünftige „Gartensiedlung“ ein allgemeines Wohnbaugebiet wird. „Da sind die Richtwerte für Lärm ein bisschen abgemildert“, erklärt Wrede.

Wegen der Lärmschutzrichtlinien musste die Baugrenze verschoben werden - sie befindet sich nun nicht mehr drei, sondern fünf Meter von der Straße entfernt. Alle Hinweise zum Entwurf hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung abgewogen, einen entsprechenden Beschluss dafür sowie über die Satzung des Bebauungsplanes gefasst. „Wir müssen dann sehen, wie sich das Land in der Sache weiter verhält“, sagte Bürgermeister Mylich. Mit Ausfertigung der Satzung wird der Bebauungsplan bei der Genehmigungsbehörde beim Landkreis zur Prüfung eingereicht. (mz)