Prozess um die Bürgermeisterwahl Prozess um die Bürgermeisterwahl: Zankapfel Stadtwappen von Bad Dürrenberg

Bad Dürrenberg/Halle - Der Ausgang des Rechtsstreits um die Bürgermeisterwahl in Bad Dürrenberg von 2015 ist noch offen. Die Richterin am Landesverwaltungsgericht in Halle hat am Donnerstag zur mündlichen Verhandlung kein Urteil gefällt. Sie kündigte aber an, dies in den kommenden Tagen zu tun und ihren Entscheid den Beteiligten zuzuschicken. Der Tollwitzer Jörg Wahren hatte Klage eingereicht, weil er die Bürgermeisterwahl für unrechtmäßig hält.
Nach Wahrens Auffassung haben zwei Kandidaten während des Wahlkampfes Ende 2014 bis Anfang 2015 das Stadtwappen für ihre Werbung benutzt und damit Wähler verwirrt. Sie hätten ein Hoheitszeichen verwendet, das suggeriere, dass die Stadt diese beiden Kandidaten unterstütze. Im Konkreten ging es um Torsten Weise (parteilos) und Christoph Schulze (CDU), die von allen sechs Bewerbern die meisten Stimmen erhielten und daraufhin in einer Stichwahl gegeneinander antraten. Im März 2015 ging Schulze als Gewinner aus der Bürgermeisterwahl hervor und ist derzeitiger Amtsträger.
Stadtwappen von Bad Dürrenberg im Wahlkampf: „Die anderen Kandidaten wurden darüber nicht informiert“
Wahren führte am Donnerstag gleich mehrere Gründe für seine Klage ins Feld. Demnach sei gegen das Neutralitätsgebot verstoßen worden, als der amtierende Bürgermeister den beiden Kandidaten die Nutzung des Wappens per Genehmigung erlaubte. „Die anderen Kandidaten wurden darüber nicht informiert“, so Wahren vor Gericht.
Sie hätten demnach auch nicht gewusst, dass sie das Wappen nutzen können, so dass es keine Chancengleichheit gegeben gewesen sei. Das knappe Wahlergebnis zeige aus Sicht Wahrens aber durchaus, dass solche Details relevant seien. Er kritisierte zudem, dass die Genehmigung eines Stadtratsbeschlusses bedurft und nicht in der Entscheidungsbefugnis des Bürgermeisters gelegen hätte.
Prozess: Stadtwappen laut Bürgerlichem Gesetzbuch als Hoheitszeichen besonders geschützt
Die Richterin am Landesverwaltungsgericht unterstützte die Argumentation des Tollwitzers vorläufig nicht, erklärte sie. Vorläufig deshalb, weil bislang noch kein Urteil gefallen ist. Zwar sei die Genehmigung aus ihrer Sicht Aufgabe des Stadtrates mit einem Beschluss gewesen und nicht des Bürgermeisters, aber gleichzeitig sei das auch nicht wesentlich für die Argumentation. Vielmehr gehe es darum, ob mit dem Wappen und dem Text der Wahlwerbung eine amtliche Unterstützung der Stadt für die Bewerber suggeriert wurde. Das könne sie vorläufig nicht erkennen.
Wahren blieb jedoch auf dem Standpunkt, dass das Wappen laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) als Hoheitszeichen besonders geschützt sei und nur von der Stadt, nicht aber zum Zwecke der Wahlwerbung genutzt werden dürfe. „Das Wappen hat einen hohen Wiedererkennungswert“, fügte er in der Verhandlung hinzu. Seiner Auffassung nach, werde sich so über geltendes Recht hinweg gesetzt und das Wappen könnte zukünftig inflationär genutzt werden.
Prozess um die Bürgermeisterwahl in Bad Dürrenberg: Eine endgültige Entscheidung wird in den kommenden Tagen erwartet
Eine endgültige Entscheidung wird in den kommenden Tagen erwartet. Je nach Ausgang des Urteils haben die Prozessbeteiligten die Möglichkeit, einen Antrag auf Zulassung einer Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Magdeburg zu stellen. „Wie es weitergeht, weiß ich noch nicht. Ich möchte die Urteilsbegründung abwarten“, sagte Wahren.
Auch Schulze wollte sich vor Abschluss des Prozesses nicht dazu äußern. Er ist jedoch im Sommer 2015 erst einmal unter Vorbehalt für zwei Jahre vom Stadtrat zum Bürgermeister bestellt worden, obwohl er für eine Amtszeit von sieben Jahren gewählt worden war. (mz)