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Nach rätselhaftem Tod in Oppin Nach rätselhaftem Tod in Oppin: Amt listet Mängel in Wohnheim auf

Von Dirk Skrzypczak 28.03.2018, 06:00
Im Wohnheim „Siedlung am Park“ in Oppin leben 40 behinderte Menschen, die einer aufwendigen Betreuung bedürfen.
Im Wohnheim „Siedlung am Park“ in Oppin leben 40 behinderte Menschen, die einer aufwendigen Betreuung bedürfen. Dirk Skrzypczak

Halle (Saale) - Was ist in den Morgenstunden des 20. März im Wohnheim „Siedlung am Park“ in Oppin tatsächlich passiert? Ein 47 Jahre alter Mann, geistig behindert und Epileptiker, war beim Baden in einer Wanne unter Wasser gerutscht und zwei Tage später an den Folgen im Krankenhaus gestorben. Hatte das Personal seine Aufsichtspflicht verletzt? „Wir ermitteln gegen einen Mitarbeiter des Heims wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung“, sagte Staatsanwalt Klaus Wiechmann der MZ.

Die Obduktion des Mannes habe noch keinen Hinweis auf die Todesursache erbracht. „Die Untersuchungen laufen. Den Leichnam haben wir dennoch zur Bestattung freigegeben. Das ist wichtig für die Angehörigen.“ Wie lange der Mann unter Wasser war, bevor ihn Mitarbeiter aus der Wanne zogen, sei noch unklar.

In Oppin leben 40 Menschen, die schwerst mehrfach behindert sind

In Oppin leben 40 Menschen, die schwerst mehrfach behindert sind. Betrieben wird die Einrichtung von der Paritätischen Sozialwerke GmbH. Geschäftsführer Andrik Krüger hatte sich am Montag erschüttert über das Unglück gezeigt. „Nach eingehender Befragung aller Mitarbeiter war der Bewohner nicht unbeaufsichtigt“, hatte er erklärt und jegliche Kooperation mit den Ermittlungsbehörden versprochen. Die MZ sprach mit einem ehemaligen Mitarbeiter des Hauses, der anonym bleiben möchte: „Da ich das Opfer und auch die Art einer beaufsichtigten Badesituation sehr gut kenne, ist es mir unerklärlich, wie das passieren konnte.“

Der 47-Jährige sei durchaus anstrengend gewesen. „Mal war er laut, hat geschrien oder ist klatschend durch den Wohnbereich gelaufen.“ Zum Baden müssten Bewohner in Oppin immer unter Betreuung gehen, niemals alleine. Die Wanne sei von drei Seiten begehbar und aus weicherem Kunststoff, um eine Verletzungsgefahr zu minimieren.

Landesverwaltungsamt: Fälle wie diese sind zum Glück selten

„Auch bei uns hat die Nachricht vom Tod des Bewohners tiefe Bestürzung ausgelöst“, sagt Denise Vopel, Sprecherin im Landesverwaltungsamt. „Fälle wie diese sind zum Glück selten.“ Vor einem Jahr hatte ein Todesfall in Beyernaumburg für Betroffenheit gesorgt. Ein 79-Jähriger war beim Baden in einem Pflegeheim durch heißes Wasser so stark verbrüht worden, dass er starb. Gegen eine Krankenschwester wurde Anklage erhoben.

Das Landesverwaltungsamt hat die Aufsicht über Pflege- und Altenheime in Sachsen-Anhalt. Das Amt war es auch, das im Fall Oppin nach Befragungen vor Ort Anzeige erstattete. „Wir prüfen außerdem die Einleitung ordnungsrechtlicher Maßnahmen. Ziel ist der Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner“, so Vopel. Die Auflagen würden der Mängelbeseitigung und Qualitätsverbesserung in dem Haus dienen.

Wohnheim in Oppin: Bewohner mit einem „Borat“-Kostüm von einer Weihnachtsfeier

Im Januar dieses Jahres war die „Siedlung am Park“ in die Schlagzeilen geraten, als Bilder von einem Bewohner mit einem „Borat“-Kostüm von einer Weihnachtsfeier auftauchten. Musste der Mann vor dem Personal tanzen? Wurde er erniedrigt? Krüger hatte die Vorwürfe vehement zurückgewiesen. Tatsache ist, dass das Landesverwaltungsamt das Heim seitdem engmaschig kontrolliert, zum Teil im Abstand von nur wenigen Tagen.

„Die festgestellten Mängel hinsichtlich des Umgangs mit Medikamenten, der Tagesförderung der Bewohner und eines würdevollen Umgangs mit ihnen oder der Dokumentation freiheitsentziehender Maßnahmen führten zu Festlegungen, die sich bereits positiv auf den Pflegeablauf auswirken“, sagt Vopel. So wurden auch Belehrungen und Schulungen für die Mitarbeiter hinsichtlich des Themas Sexualität angeordnet. Die letzte Prüfung sei am 13. März erfolgt. (mz)