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"Krachende Niederlage für Saalekreis" "Krachende Niederlage für Saalekreis": Landkreis muss Zahlen zu Asylkosten offenlegen

Von Michael Bertram 05.06.2019, 15:34
Der Abgeordnete Sebastian Striegel aus Halle sitzt für die Grünen im Landtag.
Der Abgeordnete Sebastian Striegel aus Halle sitzt für die Grünen im Landtag. Archiv/Peter Wölk

Merseburg - Ist ein jahrelanger Streit zwischen dem Grünen-Landtagsabgeordneten Sebastian Striegel und der Kreisverwaltung endgültig beendet? Zumindest hat das Verwaltungsgericht am Dienstag nach mündlicher Verhandlung ein Urteil zur Veröffentlichung von Kostensätzen für die Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten gefällt. Demnach muss die Kreisverwaltung die konkreten Zahlen aus den Jahren 2015 und 2019 offenlegen. Zuvor waren diese nicht herausgegeben worden.

„Das Urteil war absehbar. Die Entscheidung ist eine krachende Niederlage für den Saalekreis“, erklärte Striegel am Mittwoch in einer schriftlichen Mitteilung. Seiner Ansicht nach habe der Kreis mit seiner nun vom Verwaltungsgericht festgestellten rechtswidrigen Verweigerung des Informationszuganges „Geheimniskrämerei“ betrieben.

Landtagsabgeordneter erwartet nun eine schnelle Reaktion der Kreisverwaltung

„Offensichtlich sollten die undurchsichtigen Vertragsverhältnisse zwischen dem Landkreis und den in der Kritik durch Bewohner und zivilgesellschaftliche Initiativen stehenden Vertragspartnern unter Verschluss bleiben“, meinte Striegel. Dadurch sei verhindert worden, dass die Öffentlichkeit Kenntnis zu den pauschalen Zahlungen des Landkreises an Vertragspartner erhält.

Der Landtagsabgeordnete erwartet nun eine schnelle Reaktion der Kreisverwaltung und die Bereitstellung der angeforderten und bislang verweigerten Informationen.

Nach Bekanntwerden der Gerichtsentscheidung hielt sich der Landkreis zunächst bedeckt

Nach Bekanntwerden der Gerichtsentscheidung hielt sich der Landkreis zunächst bedeckt. Wie Kreissprecherin Kerstin Küpperbusch erklärte, liege der Verwaltung das Urteil in Schriftform inklusive der genauen Begründung noch nicht vor. Diese solle Klarheit darüber liefern, inwieweit die Interessen der Vertragspartner den Interessen der Öffentlichkeit im Sinne des Informationszugangsgesetzes unterzuordnen sind.

„Der Landkreis hat bisher keinem Antragsteller die Verträge vorenthalten. Auch Herrn Striegel wurden die Verträge ausgehändigt“, betonte Küpperbusch. Da Rechtsunklarheit bestand seien aber stets die Kostenpauschalen geschwärzt worden. (mz)