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Kita-Streit in Teutschenthal Kita-Streit in Teutschenthal: Kündigung der Leiterin ist unwirksam

Von Oliver Müller-Lorey 15.01.2018, 11:02

Halle/Teutschenthal - Im sogenannten Kita-Streit, der sich im Sommer vergangenen Jahres in Teutschenthal abgespielt hatte, hat Bürgermeister Ralf Wunschinski (CDU) eine weitere Schlappe vor Gericht davongetragen.

Die von ihm im September ausgesprochene Kündigung einer Kindergarten-Leiterin ist rechtsunwirksam, urteilte das Arbeitsgericht Halle am Freitag.

Kita-Kinder wurden gekündigt

Ausgangspunkt des Streits war ein Vorfall im Sommer, bei dem Kindergartenkinder ohne Kindersitz auf einem Kita-Ausflug transportiert worden sein sollen.

Zwei Eltern, die sich darüber beschwert hatten, war von Wunschinski daraufhin der Betreuungsplatz für ihre Kinder gekündigt worden.

Der Fall hatte deutschlandweit Wellen geschlagen und zu Empörung geführt. Ein Gericht entschied kurz danach zugunsten der Eltern, dass die Kündigungen unwirksam seien - die erste Schlappe für Wunschinski, aber nicht die letzte.

Bürgermeister kündigte auch der Kita-Leiterin

Denn als sich die damalige Kita-Leiterin Simone Linda auf die Seiten der Eltern schlug, kündigte Wunschinski kurzerhand auch ihr. „Nach Auffassung der Gemeinde Teutschenthal hat Frau Linda in schwerwiegender Weise gegen ihre arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen“, begründete Wunschinski damals seine Entscheidung.

In einer von drei Abmahnungen war Linda unter anderem vorgeworfen worden, an einer Gemeinderatssitzung teilgenommen zu haben, obwohl sie krankgeschrieben war.

Abmahnungen nicht begründet

Bei der Verhandlung am Freitag konnte der Vorsitzende Richter darüber nur den Kopf schütteln. „Ich weiß nicht so recht, warum eine Teilnahme an einer öffentlichen Gemeinderatssitzung der Genesung hinderlich sein sollte“, sagte er.

Auch die anderen Abmahnung hielt er für unbegründet. In einem Fall war von „Elternbeschwerden“ die Rede - welche Beschwerden genau das waren, stand aber offenbar nicht in der Abmahnung.

Kündigung der Kita-Leiterin laut Gericht unwirksam

„Die Klägerin ist also bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens als Erzieherin mit Leitungsfunktion in Vollzeit zu beschäftigen“, sagte eine Sprecherin des Arbeitsgerichtes. „Die drei Abmahnungen sind rechtsunwirksam und aus der Personalakte zu entfernen.“

Die Schlappe trifft Wunschinski, der zu Beginn seiner Amtszeit eigentlich angekündigt hatte, die Gerichtsverfahren, an denen die Gemeinde beteiligt ist, zu reduzieren, zu einer ungünstigen Zeit.

Ende des Jahres hatte er zwei Mitarbeiter beurlaubt, die angeblich Kollegen mit Kameras ausspioniert haben sollen. An dieser Darstellung bestehen inzwischen allerdings Zweifel. (mz)