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Kita-Kinder gekündigt Kita-Streit in Teutschenthal: Bürgermeister Ralf Wunschinski will fristlose Kündigung von Kita-Plätzen durchboxen

Von Oliver Müller-Lorey 16.11.2017, 07:00

Teutschenthal - Kaum hatten sich die wegen der Kita-Affäre in Teutschenthal aufgeheizten Gemüter etwas beruhigt, legt Bürgermeister Ralf Wunschinski nach und will die Kita-Satzung verändern. Im Sommer dieses Jahres hatte er zwei Eltern den Kindergartenplatz ihrer Kinder gekündigt. Die Eltern hatten sich zuvor darüber beschwert, dass bei einem Ausflug Kinder ohne Kindersitz transportiert wurden. Sie vermuteten damals, dass ihnen deshalb gekündigt wurde.

Ein Sturm der Entrüstung brach los, in einem satirischen Fernsehbeitrag schaffte es die Kita-Posse sogar ins bundesdeutsche Fernsehen und Wunschinski musste viel Kritik einstecken. Schließlich befand ein Gericht, dass die Kündigungen zu unrecht ausgesprochen worden waren und in Teutschenthal kehrte wieder Ruhe ein - bis jetzt.

Droht neuer Ärger in Teutschenthal?: Bürgermeister wollte fristlose Kündigung von Kita-Eltern durchsetzen

Denn Ralf Wunschinski scheint sich mit dem Urteil nicht zufriedengeben zu wollen. In der letzten Gemeinderatssitzung setzte er eine Änderung der Kita-Satzung auf die Tagesordnung. Geändert werden sollte Paragraf 5, Absatz 10. Darin sollte es heißen: „Die Gemeinde kann den Betreuungsplatz kündigen, wenn die Eltern mit der Zahlung des Beitrags mehr als einen Monat in Verzug geraten, ihre Pflichten aus dieser Satzung, dem Betreuungsvertrag oder der Hausordnung verletzen oder den Betriebsfrieden stören.“ Genau diese „Störung des Betriebsfriedens“ hatte Wunschinski den beiden Müttern damals vorgeworfen. Weiter heißt es: „Die Kündigung erfolgt zum Ende des laufenden Kalendermonats, bei schwerwiegenden Fällen mit sofortiger Wirkung.“

Entwurf von Bürgermeister Wunschinski verstößt allerdings gegen deutsches Recht

Eine Rechtsanwaltskanzlei, die Wunschinskis Entwurf untersuchte, kam zu dem Schluss, dass diese Satzungsänderung gegen deutsches Recht verstoßen würde. Eine fristlose Kündigung sei laut Satzung bereits bei einmaligen leichten Verstößen möglich - und das sei mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unvereinbar. Ob Wunschinski das selbst auch eingesehen hat, ist unklar. Jedenfalls nahm er das Thema im Gemeinderat selbst von der Tagesordnung.

Auf Fragen der MZ, etwa warum er eine Satzungsänderung für nötig hält, ob sie etwas mit den Fällen aus dem Sommer zu tun hat und ob er es klug findet, das Thema wieder anzusprechen, nachdem es sich gerade etwas beruhigt hatte, antwortet Wunschinski nicht. Nur ein knapper Satz kommt: „Der Tagesordnungspunkt 9 „Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Teutschenthal“ der letzen Gemeinderatssitzung vom 17. Oktober wurde von der Tagesordnung genommen und ist nicht weiter behandelt worden.“ Ob das Kapitel Kita-Streit in Teutschenthal damit nun endlich beendet ist? Am 5. Dezember findet der nächste Gemeinderat statt. (mz)