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Johanniter sollen ab 2019 retten Johanniter sollen ab 2019 retten: Was bedeutet das für Mitarbeiter des ASB?

Von Michael Bertram 16.10.2018, 08:12
Von 2019 an könnten in einem Teil des Landkreises die Johanniter den Rettungsdienst leisten.
Von 2019 an könnten in einem Teil des Landkreises die Johanniter den Rettungsdienst leisten. Thomas Klitzsch

Bad Dürrenberg - Zum zweiten Mal innerhalb von nur vier Jahren schauen Rettungsdienstmitarbeiter in Bad Dürrenberg womöglich in eine unsichere Zukunft. Grund ist die Neuvergabe des Rettungsdienstes in diesem Einsatzbereich ab Februar kommenden Jahres. Denn wie es aussieht, wird der bisherige Leistungserbringer, der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), leer ausgehen.

Stattdessen will der Kreis den Johannitern den Zuschlag erteilen. Der Vergabeausschuss gab dafür bereits grünes Licht. Sollten bis kommende Woche auch Kreisausschuss und Kreistag entsprechend entscheiden, wissen 13 Mitarbeiter nicht, wie es für sie demnächst beruflich weitergeht.

ASB-Regionalverband: „Natürlich sind wir in erster Linie enttäuscht“

„Natürlich sind wir in erster Linie enttäuscht“, sagte Maik Scharf, Geschäftsführer des ASB-Regionalverbands Halle/Bitterfeld am Montag auf Anfrage der MZ. „Wir werden jetzt die weiteren nötigen Abstimmungen abwarten und dann analysieren, woran es gelegen hat, dass wir das Los verlieren“, ergänzte er. Zeitgleich wolle der Rettungsdienstanbieter, der von 2019 bis 2024 aber nach Willen des Vergabeausschusses weiterhin im Rettungsdienstbereich Günthersdorf/Lochau arbeiten darf, das Gespräch mit den betroffenen Mitarbeitern der Rettungswache in Bad Dürrenberg suchen, die sich schon jetzt teilweise beunruhigt zeigten.

„Wir haben einen Plan“, kündigte Scharf bereits an. Man müsse aber sehen, ob Optionen wie beispielsweise Versetzungen dann individuell angenommen werden. „Da hängen ja teilweise Familien mit dran, was Bedenkzeit braucht“, erklärte der Geschäftsführer vom ASB-Regionalverband.

Rettungsdienst: Mit dem Inkrafttreten der neuen Genehmigungen ab 1. Februar 2019 ist kein Betriebsübergang verbunden

Fest steht: Mit dem Inkrafttreten der neuen Genehmigungen ab 1. Februar 2019 ist kein Betriebsübergang verbunden. Das heißt, der nachfolgende Betreiber wird nicht automatisch die bisherigen Mitarbeiter am Standort übernehmen. Eine Option, die die Johanniter im Falle der Bestätigung des Zuschlags durch den Kreistag, dennoch nicht ausschließen wollen.

„Wir haben diesbezüglich noch keine Detailplanung vorangetrieben, wir wissen noch nicht, ob wir Mitarbeiter übernehmen oder Stellen neu besetzen“, erklärte Marion Bretschneider von den Johannitern gegenüber der MZ. Unklar ist zudem, wo die neue Wache eingerichtet wird. Der ASB hatte dafür Räume angemietet, dessen Vorgängerin, die Ambulance GmbH aus Merseburg, war gar im Besitz einer eigenen Wache.

Für die Johanniter wäre der Zuschlag ein weiterer Bietererfolg im südlichen Landesteil

Für die Johanniter wäre der Zuschlag ein weiterer Bietererfolg im südlichen Landesteil. Laut Angaben ist die Vereinigung bereits in Naumburg und in Bad Bibra im Rettungsdienst aktiv.

Auch Maik Scharf vom ASB will dem im aktuellen Vergabeverfahren wohl erfolgreichen Mitbewerber die Qualität nicht abstreiten. Doch will er den Vergabebescheid nach dem letzten nötigen Votum des Kreistags anfordern und „sachlich und juristisch“ prüfen. „Nach dem Durcheinander der vergangenen Jahre gehe ich aber davon aus, dass die Vergabe ordentlich verlaufen ist“, sagte er mit Blick auf den jahrelangen Rechtsstreit zwischen Kreis und der 2014 ausgebooteten Ambulance. In Folge eines Gerichtsurteils musste der Landkreis gar ein Vergabeverfahren neu starten.

Ambulance-Geschäftsführer: „Ich kann mir das alles nicht erklären“

Bei dem Merseburger Rettungs- und Pflegedienstleister zeigte man sich nach Bekanntwerden des Votums im Vergabeausschuss erneut ernüchtert. „Ich kann mir das alles nicht erklären“, sagte Ambulance-Geschäftsführer Stephan Quandt und zeigte sich restlos bedient: „Man gewinnt den Eindruck, dass sich der Kreis sagt: Alles außer die Ambulance.“

Auch Quandt kündigte an, den Vergabebescheid erneut prüfen zu lassen. Ob das Unternehmen im Zweifelsfall erneut rechtliche Schritte dagegen einleiten wird, ließ der Firmenchef offen. Zunächst, darin waren sich alle einig, soll nun erst einmal der Kreistag endgültige Klarheit über die Genehmigungen schaffen. (mz)