Prozess Die Freundin des Bankräubers Martin B. sagt gegen ihn aus
Erst eng verbunden, jetzt vor Gericht. Die 24-Jährige Freundin berichtet - jeodch widersprüchlich.

Mücheln/MZ - „Er ist einfach ein Mensch, der es sehr gut gemeint hat. Er hätte alles für mich gemacht“, gibt die Hauptbelastungszeugin am Donnerstagmorgen im Landgericht Halle zu. Dort sagt sie als ehemalige gute Freundin gegen den Angeklagten aus, der des Bankraubes beschuldigt wird. Im vergangenen Jahr soll er eine Bank in Mücheln ausgeraubt und dabei mehr als 100.000 Euro erbeutet haben. Doch ob Martin B. tatsächlich in Mücheln raubte, dafür wurden an den bisherigen Prozesstagen nur wenige Beweise präsentiert. Umso wichtiger ist die Aussage der 24-jährigen Zeugin, denn ihr gegenüber soll der Angeklagte die Tat eingeräumt haben.
„Wir haben uns im Mai 2020 kennengelernt“, fängt die junge Frau an. Über einen Freund machte sie Bekanntschaft mit Martin B. Nach einer Weile tauschten sie ihre Nummern aus und trafen sich immer öfter, auch zu zweit. Es entstand eine Freundschaft, sagt die 24-Jährige. „Hat er Ihnen gegenüber zu irgendeinem Zeitpunkt andere Gefühle offenbart?“, fragt der Richter. Sie bejaht die Frage. Er habe ihr gesagt, dass er sich etwas Festes mit ihr vorstellen könne. Doch sie habe es strikt abgelehnt. Dennoch half der 76-Jährige der damals noch schwangeren Frau in vielen Lebenslagen – auch finanziell. Babysachen, Gartenmöbel und Einrichtungsstücke sind nur einige Sachen, die der Angeklagte besorgt habe. Die genaue Summe könne sie nicht nennen, zurückzahlen sollte sie jedoch nur 300 Euro. Die 24-Jährige sagt vor Gericht aus, dass er Sozialhilfe bezogen und einige selbstgefertigte Bilder verkauft habe. Misstrauisch wäre sie nicht geworden.
Zu dem Überfall selbst erzählt die Zeugin: „Er hat mir am Telefon gesagt, er müsse mir etwas erzählen, was ich aber nicht weitersagen darf.“ Er habe daraufhin zugegeben, eine Bank überfallen zu haben, dabei trug er weiße Turnschuhe, eine hellblaue Jeans, einen Kapuzenpulli, eine dunkle Regenjacke und eine OP-Maske. Vor Gericht schildert sie weitere Hinweise, verstrickt sich dabei aber in Widersprüche. Zum Beispiel meint sie, Geld in einer Papiertüte gesehen zu haben und nennt eine Summe von 60.000 Euro. Jedoch habe sie das Geld nicht gezählt und woher sie die Summe genau wisse, wird bei der Zeugenvernehmung nicht deutlich.
Kurz danach kriselte die Freundschaft, sie wollte mit dem Überfall nichts zu tun haben und nichts davon wissen. Es sei kurz darauf sogar zu einem Streit gekommen, weil der Angeklagte schlecht über den Freund der Zeugin gesprochen habe. Sie drohte mit der Polizei. Dies bekamen der Partner und ein Bekannter mit, Letzterer erstattete Anzeige.
Doch im Laufe der Zeugenvernehmung wird immer wieder deutlich, dass sich die Hauptbelastungszeugin teilweise selber widerspricht. Die Aussagen am Prozesstag stimmten vor allem mit denen von einer vorherigen Aussage bei der Polizei nicht überein.
Diese Unstimmigkeiten und die allgemein schwache Beweislast veranlassen den Verteidiger dazu, einen Antrag auf Beendigung der Haft zu stellen. Es herrsche kein dringender Tatverdacht, gebe keine belastbaren Beweise und eine Fluchtgefahr bestehe auch nicht. Ob dem stattgegeben wird, entscheidet sich erst beim nächsten Verhandlungstermin. Dieser ist in der kommenden Woche für den 11. Februar angesetzt.