Rechtsmedizin Rechtsmedizin: Leichenschau nur noch vom Fachmann

Magdeburg/MZ - Der Fall sorgt bis heute für Aufsehen: Im Februar wird die Leiche einer bulgarischen Studentin in einem Saale-Arm in Halle entdeckt. Trotz eindeutiger Hinweise auf eine mögliche Straftat veranlassen weder Polizei noch der hinzugerufene Notarzt eine sofortige Obduktion. Der Mediziner diagnostiziert vielmehr einen „vermutlichen Tod durch Ertrinken“ - ein Fehler, wie sich erst vier Tage später herausstellt. Die junge Frau wurde ermordet, der Täter bis heute nicht gefunden.
Unnatürlicher Tod übersehen
Kein Einzelfall: Immer wieder werden unnatürliche Todesursachen als natürliche klassifiziert, weil es den Ärzten, die die Leichenschau vornehmen, an Fachkenntnis mangelt. In Sachsen-Anhalt soll sich das jetzt ändern, fordert die Rechtspolitikerin Eva von Angern (Die Linke). In einem novellierten Bestattungsgesetz des Landes soll nicht nur der Friedhofszwang für Urnen in Frage gestellt werden, sondern auch festgesetzt werden, dass die Leichenschau nur noch von Rechtsmedizinern oder Ärzten mit entsprechender Qualifikation durchgeführt werden darf. „Eine Änderung der Leichenschau-Regelung ist zwingend erforderlich“, sagte von Angern mit Blick auf den Fall der getöteten Studentin. „Das hat etwas mit dem Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat zu tun.“ Sachsen-Anhalts Landesregierung hatte bereits im Jahr 2011 eingeräumt, dass die Regelungen zur Leichenschau überarbeiten werden müssen. Folgen hatte dies nicht.
Fehlerhafte Dokumentation
Neben der weiteren Qualifikation der Mediziner soll auch die Dokumentation der Leichenschau und der dazugehörigen Dokumente verbessert werden. Der Chef der sachsen-anhaltischen Rechtsmedizin, Rüdiger Lessig, hatte im Zusammenhang mit dem Verbrechen an der bulgarischen Studentin erklärt, dass viele Ärzte, die eine Leichenschau vornehmen, bereits mit dem Ausfüllen der Formulare überfordert sind.